Rechte und Pflichten des Handelsvertreters

Die Pflichten des Handelsvertreters ergeben sich aus § 86 HGB. Danach muss der Handelsvertreter:

  • sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften bemühen (§ 86 Abs. 1 HS. 1 HGB), sowie
  • den Markt sowie das Konkurrenzumfeld beobachten und an den Geschäftsherrn berichten,
  • sich um die Gewinnung neuer und die Pflege alter Kunden kümmern.

Darüber hinaus übernimmt der Handelsvertreter die Wahrnehmung der Interessen des Unternehmers (§ 86 Abs. 1 Hs. 2 HGB). Der Handelsvertreter muss alles unternehmen, um die Interessen des Unternehmers zu fördern und alles  unterlassen, was ihnen zuwiederläuft.

Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot

Hieraus resultiert, dass der Handelsvertreter dem Unternehmer auf dessen Gebiet keine Konkurrenz machen darf, indem er die Vertretung anderer Unternehmen übernimmt. Auch hat der Handelsvertreter umfassende Informations- und Berichtspflichten (§ 86 Abs. 2 HGB).

Der Handelsvertreter kann als Abschlussvertreter oder lediglich als Vermittlungsvertreter auftreten, wobei letzterer keine eigenen Vertragsabschlüsse zwischen dem Unternehmen und dem Kunden generieren kann.

Das Recht auf Provisionen und der Ausgleichsanspruch bei Beendigung der Handelsvertreterbeziehung sind die wesentlichen Rechte eines Handelsvertreters.

 

 

 

 

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