Gesetzliche Regelungen für Verträge mit Handelsvertretern
Gesetzliche Grundlagen, die für ein Vertragsverhältnis zwingend zu beachten sind, finden sich im HGB und im BGB.
Handelsgesetzbuch
Das Recht der Handelsvertreter ist in den §§ 84 bis 92 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.
Enthalten sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, die den wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreter gegenüber dem überwiegend stärkeren Unternehmer schützen.
Dienstvertragliche Regelungen
Der Vertrag ist ein Dienstvertrag über Geschäftsbesorgungen von selbständigen Diensten und ist in aller Regel kein Arbeitsvertrag. Die Vorschriften der §§ 611 ff und § 675 BGB sind zu beachten.