Gesetzliche Regelungen für Verträge mit Handelsvertretern

Gesetzliche Grundlagen, die für ein Vertragsverhältnis zwingend zu beachten sind, finden sich im HGB und im BGB.

Handelsgesetzbuch

Das Recht der Handelsvertreter ist in den §§ 84 bis 92 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.

Enthalten sind überwiegend Schutzbestimmungen für Handelsvertreter, die den wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreter gegenüber dem überwiegend stärkeren Unternehmer schützen.

Dienstvertragliche Regelungen

Der Vertrag ist ein Dienstvertrag über Geschäftsbesorgungen von selbständigen Diensten und ist in aller Regel kein Arbeitsvertrag. Die Vorschriften der §§ 611 ff und § 675 BGB sind zu beachten.

 

 

 

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage:
http://www.rabitzer.de

Tel +49 89 313 4154
Fax +49 89 3584 6926
JSN Epic template designed by JoomlaShine.com