Handelsvertreter als effiziente Vertriebsform für den Markteintritt und -ausbau

Handelsvertreter gelten als kostengünstige Form der Markterschließung für mttlere Unternehmen und kleinere Firmen, da die Vergütung erfolgsorientiert ist. Dies gilt in ganz besonderer Weise für ausländische Märkte, d.h. für deutsche Unternehmen im EU- und außereuropäischen Ausland, als auch für ausländische Unternehmen in Deutschland.

Jeder Unternehmer, der attraktive Produkte für den Markt bereit hält, sucht nach effizienten, d.h. effektiven und kostengünstigen Möglichkeiten für die Distribution seiner Waren auf den potentiellen Absatzmärkten im Heimatmarkt und auf den Auslandsmärkten. Der geeignetste Vertriebsweg in diesem Fall ist der Markteintritt und -ausbau durch Handelsvertreter, die sich (meist als Einheimische) in diesen Märkten und insbesondere in den Marktverhältnissen für Nischenprodukte auskennen.

Der Aufbau und die Unterhaltung firmeneigener Vertriebsaktivitäten durch Personal- und Sachkosten ist meist sehr risko- und kostenintensiv. Der Absatz über Handelsvertreter ist daher die geeignete Form für mittlere und kleinere Unternehmen, welche die Fixkosten eines firmeneigenen Absatzkanales minimieren möchten. Die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern bietet daher Vorteile in all den Fällen, in welchen das unternehmerische Risiko, insbesondere beim Markteintritt in Auslandsmärkte, minimiert werden soll.


Rechtsanwaltliche Vertretung von Unternehmern sowie von Handelsvertretern

Unsere Kanzlei übernimmt die rechtliche Vertretung von Unternehmen genauso wie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrung von Handelsvertretern. Im Vordergrund steht das Vertragsrecht der Handelsvertreter sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit

  • der Verhandlung und dem Abschluss eines Handelsvertretervertrags zwischen Unternehmer und Handelsvertreter,
  • dem Anspruch auf Provision und der der korrekten Erstellung von Provisionsabrechnungen,
  • der Wirksamkeit eines vertraglichen und nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes,
  • der Kündigung des Handelsvertreters, sowie dem
  • Ausgleichsanspruch nach Beendigung der Vertragsbeziehung.

Insbesondere führen wir nach erfolgter Beendigung des Handelsvertreters eine erste Berechnung der Höhe des Ausgleichsanspruches durch.


Grenzüberschreitende Handelsvertreterbeziehungen

Fast die Hälfte der in Deutschland tätigen Handelsvertreter vertritt mindestens ein Unternehmen aus dem europäischen bzw. außereuropäischen Ausland.

Wir bearbeiten insbesondere auch Fallkonstellationen mit grenzüberschreitenden Handelsvertreterbeziehungen, d.h. Fällen, in denen:

  • ein Handelsverteter in Deutschland eine Firma aus dem europäischen oder außereuropäischen Ausland vertritt und
  • ein deutsches Unternehmen Handelsvertreter im europäischen oder außereuropäischen Ausland aufbaut und etabliert,
  • beides vom Aufbau der Vertragsbeziehung über die Abrechnung von Provisionen bis zur Beendigung / Kündigung des Vertragsverhältnisses mit Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen.

Dies betrifft sämtliche Fallgruppen von Warenvertretern, Versicherungs- und Bausparkassenvertretern.


Kostenloser Kontakt zu unsere Kanzlei

Haben Sie Fragen zu unserem handelsrechtlichen Dienstleistungspaket zum Recht der Handelsvertreter oder wollen Sie uns kurz und unverbindlich Ihren Handelsvertreter-Fall darlegen?

Sie können den Kontakt mit uns Email  herstellen. Ihr Initialkontakt per email ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) ist kostenfrei. Sie können auch über das Kontaktformular auf dieser Webseite kostenfrei und unverbindlich anfragen.


 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage:
http://www.rabitzer.de

Tel +49 89 313 4154
Fax +49 89 3584 6926
JSN Epic template designed by JoomlaShine.com