Wettbewerbs- und Konkurrenzverbote in Handelsvertreterverträgen

Grundsätzlich ist es dem Handelsvertreter erlaubt, beliebig viele Unternehmen gleichzeitig vertreten. In der Praxis greifen jedoch vertraglich vereinbarte Einschränkungen der erlaubten Aktivitäten ein.

Hierbei ist rechtlich zu unterscheiden zwischen zwei verschiedenen einschränkenden Tätigkeitsabreden:

  • Wettbewerbsverbote während der Vertragslaufzeit,
  • Wettbewerbsverbote nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Rechtliche Optionen für eine Vereinbarung im Handelsvertrag

Zur vertraglichen Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen bieten sich rechtlich zwei wirksame Instrumente an:

  • Rückzahlungsklausel und
  • Vertragsstrafe.

Wettbewerbsverbote in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Manche Unternehmen sind bestrebt, durch strafbewehrte Wettbewerbsverbote in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor abtrünnigen Handelsvertretern zu schützen

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Wettbewerbsvereinbarung verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn die Bestimmung nicht hinreichend klar, verständlich und bestimmt gefasst ist, denn dann ist nicht klar ersichtlich, wie weit das Wettbewerbsverbot reicht und welchen Adressatenkreis es konkret umfasst.

 

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