Branchenspezifischer und technologieorientierter vertraglicher Regelungsbedarf
Es gibt folgende Arten von Handelsvertretern, welche jeweils aufgrund ihrer Wesentunterschiede rechtliche Besonderheiten aufweisen:
- Warenvertreter,
- Versicherungsvertreter,
- Bausparkassenvertreter.
Auch sollten innerhalb dieser Gruppen die Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehung (Branche und spezielle Handelsgepflogenheiten) in geeigneter Weise in die vertragliche Regelung einbezogen werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Stornierungen sowie branchenspezifische und technologiebedingte Eigenheiten.