Branchenspezifischer und technologieorientierter vertraglicher Regelungsbedarf

Es gibt folgende Arten von Handelsvertretern, welche jeweils aufgrund ihrer Wesentunterschiede rechtliche Besonderheiten aufweisen:

  • Warenvertreter,
  • Versicherungsvertreter,
  • Bausparkassenvertreter.

Auch sollten innerhalb dieser Gruppen die Besonderheiten der jeweiligen Geschäftsbeziehung (Branche und spezielle Handelsgepflogenheiten) in geeigneter Weise in die vertragliche Regelung einbezogen werden. Dies bezieht sich insbesondere auf Stornierungen sowie branchenspezifische und technologiebedingte Eigenheiten.

 

 

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage:
http://www.rabitzer.de

Tel +49 89 313 4154
Fax +49 89 3584 6926
JSN Epic template designed by JoomlaShine.com