Formale Anforderungen an die Gerichtsstandsververeinbarung

Es gelten bei der Vereinbarung von Gerichtsständen strenge formale Anforderungen. Es ist daher unbedingt anzuraten, solche Vereinbarungen schriftlich aufzusetzen, was jedoch wiederum Schwierigkeiten bei der Wirksamkeit nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufwirft, da derartige Vereinbarungen im kaufmännischen Umfeld meist als AGBs zu betrachten sind.

Gerichtsstandsvereinbarungen in der Handelsvertreter-Praxis

In der Praxis geschieht dies meist so, dass ausländische Unternehmen einen Gerichtsstand in ihrem Heimatland bevorzugen und eine derartige Klausel in den Vertrag einbringen. Besonders häufig ist dies bei italienischen Unternehmen der Fall.

Hieraus resultiert dann im Streitfall die Verpflichtung, bei Ansprüchen aus dem Handelsvertretervertrag im europäischen Ausland klagen zu müssen. Hier herrscht meist die teilweise begründete Besorgnis, dass die Streitigkeit sich über einen sehr langen Zeitraum hinzieht und eine Bevorzugung des jeweiligen Prozessgegners befürchtet wird. Auch sind die Kosten eines solchen Verfahrens meist nicht bekannt.

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