Deutsche Handelsvertreter für deutsche Unternehmen

Hier gilt der Sitz des Schuldners als Erfüllungsort.

Am Sitz des beauftragenden Unternehmens sind daher Forderungen bezüglich:

  • Auskunft unter Vorlage von Buchauszügen sowie auf
  • Provisions- und Ausgleichszahlung,

gerichtlich geltend zu machen.

Besonderer Gerichtsstand

Ein besonderer Gerichtsstand gilt jedoch wiederum im Falle der Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts durch den Handelsvertreter.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

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Fax +49 89 3584 6926
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