Deutsche Handelsvertreter für deutsche Unternehmen
Hier gilt der Sitz des Schuldners als Erfüllungsort.
Am Sitz des beauftragenden Unternehmens sind daher Forderungen bezüglich:
- Auskunft unter Vorlage von Buchauszügen sowie auf
- Provisions- und Ausgleichszahlung,
gerichtlich geltend zu machen.
Besonderer Gerichtsstand
Ein besonderer Gerichtsstand gilt jedoch wiederum im Falle der Geltendmachung des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts durch den Handelsvertreter.