Gerichtliche Geltendmachung von Forderungen im Ausland
Deutsche Rechtsanwälte sind innerhalb des Bundesgebietes zugelassen. Wir können daher nicht die gerichtliche Abwicklung von offenen Forderungen in Fällen im Ausland übernehmen. Dies müssen zugelassene Anwälte vor Ort übernehmen.
Wir unterstützen Sie beim Kontakt und der Korrespondenz mit Ihren Prozessanwälten vor Ort in den Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch.