Abstimmung des weiteren Vorgehens

Sofern die Eskalationsstufen im außergerichtlichen Inkassomanagement den Schuldner weder zur Zahlung noch zur Reaktion veranlassen konnten, wird mit Ihnen als Gläubiger und Forderungsinhaber abgestimmt, ob die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen sinnvoll und geboten ist.

Es macht Sinn, den aktuellen finanziellen Status des Schuldners nochmals zu prüfen und dann zu entscheiden. In allen Fällen, in welchen die Zahlungsunfähigkeit nicht abschließend festgestellt wurde, kann ein gerichtliches Vorgehen erfolgversprechend sein.

Ziel des gerichtlichen Vorgehens

... ist der Erhalt eines Endurteils. Ein Urteil ist ein sogenannter vollstreckungsfähiger Titel, der es ermöglicht, beim Schuldner zu vollstrecken.

Verfahrensoptionen beim gerichtlichen Vorgehen

Es muss die Entscheidung getroffen werden, ob das - kostengünstigere - Mahnverfahren erfolgversprechend ist, oder ob gleich ein Klageverfahren eingeleitet wird. Hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalls abzuwägen.

Insbesondere muss hierbei entschieden werden, ob das Risiko besteht, dass der Schuldner den Erlass eines Urteils verzögern wird. Die anwaltliche Praxis zeigt, dass es durchaus Schuldner gibt, die eine derartige Ausweitung der rechtlichen Maßnahmen bei der Abwicklung ihrer Geschäfte in Kauf nehmen und zum Teil sogar mit einkalkulieren.

 

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