Geltendmachung von offenen Forderungen gegen Schuldner im Ausland

Die traditionell starke deutsche Exportindustrie beklagt einen hohen Anteil überfälliger Forderungen, falls die Warenlieferungen nicht über ein Akkrediv oder andere Kreditsicherungsmittel abgesichert wurden, was wegen der damit verbundenen Kosten meist nicht der Fall ist.

Die Geltenmachung der damit verbundenen Ansprüche ist oftmals schwieriger als im Inland und bedeutet einen erheblichen zeitlichen Aufwand .

Haftungsfreistellung bei Geltung von ausländischem Recht

Wir unterstützen Sie beim Kontakt und der Korrespondenz mit Ihren Prozessanwälten vor Ort in den Sprachen Englisch, Französisch oder Spanisch.

Falls Sie mit Ihrem Geschäftspartner die Gültigkeit ausländischen Rechts vereinbart haben oder aufgrund gesetzlicher Regelungen ausländisches Recht Geltung erlangt, können wir leider nicht beratend tätig werden und werden eine Haftungsfreistellung vereinbaren.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
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