Vorgehensweise bei Insolvenz des Schuldners

In einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen kommt es während des laufenden Inkassoverfahrens zur Insolvenz des Schuldners, da sich herausstellt, dass auch andere Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen geblieben sind und die Forderungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Ihres Schuldners nicht realisierbar sind.

Gerät ein Schuldner in eine derartige finanzielle Schieflage und droht die Pleite, dann geht es darum, die bestehenden Forderungen in professioneller Art und Weise zu managen.

Wann kommt es zum Insolvenzverfahren?

Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist bzw. er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat oder gar wenn er überschuldet ist, wird in der Regel ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Insolvenzgericht setzt dann üblicherweise einen Insolvenzverwalter ein. Da dieser gegenüber den Gläubigern des Schuldner keine Informations- und Sorgfaltspflichten hat, ist spätestens hier die Hinzuziehung von rechtlichen Fachberatern dringend geboten.

Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter

Es bestehen mehrer Arten von Forderungen, die in der Insolvenz unterschiedlich behandelt werden:

  • Sofern Aussonderungsrechte (Eigentum und ähnliches) oder Absonderungsrecht (Sicherungsrechte) bestehen, werden diese Forderungen bevorzugt behandelt,
  • Auch Ansprüche nach Konkurseröffnung werden als Masseschulden bevorzugt behandelt,
  • Normale Masseschulden sind nachrangige Schulden und werden meistens mit einer Quote abgewickelt.

Der Konkursverwalter hat wie gesagt keinerlei Mitteilungspflichten und so bleibt es jedem Gläubiger überlassen, den Stand eines Konkursverfahrens zu kennen und die Forderungen in der richtigen Art und Weise zum richtigen Zeitpunkt anzumelden.

Die Unterscheidung der Ansprüche sowie deren richtig Behandlung beim Insolvenzverwalter mit den richtigen Anträgen ist in den meisten Fällen nur durch einen Fachmann vorzunehmen. Auch ist die Vertretung des Gläubigers bei mehereren Termin bei der Abwicklung der Insolvenz erforderlich, um die Interessen des Gläubigers klar und unmissverständlich klar zu machen.

Insolvenzrechtliche Beratung und Vertretung in Insolvenzverfahren

Die Kanzlei berät in allen Fällen von Unternehmensinsolvenzen.

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage:
http://www.rabitzer.de

Tel +49 89 313 4154
Fax +49 89 3584 6926
JSN Epic template designed by JoomlaShine.com