Geltendmachung von Forderungen im Ausland durch anwaltliches Mahnschreiben
Wir übernehmen in diesen Fällen die Anfertigung und die Versendung eines offiziellen anwaltlichen Mahnschreibens in den Fremdsprachen Englisch, Französisch oder Spanisch. Auch übernehmen wir die Führung von mündlichen und schriftlichen Verhandlungen mit dem Schuldner in diesen Sprachen, falls vom Gläubiger oder Schuldner gewünscht.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hat auch für ausländische Schuldner eindeutige Signal- und Alarmwirkung. Hierdurch erkennt er, dass es jetzt ernst wird und dass der Gläubiger eine ernsthafte endgültige Regelung der offenstehenden Beträge anstrebt.
Durch die Information bzw. Einschaltung von offiziellen deutschen Institutionen im Ausland kann ein zusätzlicher Druck auf den Schuldner ausgeübt werden. Die Art und Weise derartiger Schritte ist länderabhängig. Auch ist oft eine Mitgliedschaft des Forderungsinhabers (z.B. bei deutschen Außenhandelskammern) erforderlich. Wir beraten Sie in diesen Fällen gerne.