Klare Vertragsvereinbarungen gleich zu Beginn einer Geschäftsbeziehung

Nur zu verständlich ist, dass sich Geschäftspartner bei der Anbahnung von Aufträgen nicht um problembehaftete Punkte kümmern und kritische Punkte ausklammern, um das Geschäft nicht platzen zu lassen.

Ein solches Vorgehen birgt jedoch Gefahren in sich, falls es nicht zu einer einvernehmlichen Durchführung des Geschäfts kommt.

Da das internationale Wirtschaftsrecht vom Grundsatz der Vertragsfreiheit geprägt ist, ist es auch das Recht der Vertragspartner, keine ausdrücklichen Vereinbarungen für das Vertragsverhältnis abzuschließen. Jedoch gelten dann die zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen.


Fehlende Beachtung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Regeln

Falls es zu Streitigkeiten bei der Abwicklung einer Vertragsbeziehung kommt, wissen die Vertragspartner oft nicht einmal um die rechtlichen Regeln, die der Wirtschaftsbeziehung zugrunde liegen. Da diese Regeln unbekannt waren, konnten sie bei der Abwicklung der Angelegenheit auch nicht zugrunde gelegt und beachtet werden.

Leider kommt es in der Praxis oft vor, dass Gläubiger nicht in der Lage sind, getroffene Abreden und/oder die Zustellung von wichtigen Dokumenten zu beweisen.


 

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