Wann verjähren überfällige Forderungen?
Am Ende eines jeden Jahres verjähren erhebliche Summen an Forderungen, da die Verjährungsregelungen weitgehend unbekannt sind.
Es gilt nach dem BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist. Hiervon gibt es jedoch in einigen Fällen Abweichungen.
Maßnahmen zur Unterbrechung einer laufenden Verjährung
Eine außergerichtliche Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.
Die Verjährung kann lediglich durch Hemmung oder Neubeginn verhindert werden.
Der bekannteste und wirksamste Weg ist die Beantragung eines Mahnbescheides. Da der Zeitpunkt der Zustellung des Mahnbescheids entscheidend ist, muss genügend Zeit zur Vorbereitung dieser Maßnahme einkalkuliert werden.