Das grenzüberschreitende Mahnverfahren / Europäisches Mahnverfahren

Gerade in denjenigen Fällen, in welchen sich der Forderungsschuldner im Ausland befindet, gibt es durch die Einleitung des Europäischen Mahnverfahrens eine Möglichkeit, in bestimmten Ländern der Europäischen Union die Forderung kosteneffizient geltend zu machen, wenn es sich um eine zivilrechtliche oder handelsrechtliche Forderung handelt.

Es müssen jedoch besondere Zuständigkeitsregelungen der einzuschaltenden Gerichte sowie der Ablauf von Fristen für notwendig werdene Rechtsmittel beachtet werden. Die Forderung muss insbesondere einen engen Bezug zum deutschen Recht aufweisen, inbesondere durch den Erfüllungsort oder eine deutsche Gerichtsstandsvereinbarung.

 

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