Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens zur Durchsetzung der Forderung

Die Einleitungen eines zivilgerichtlichen Verfahrens wird in zwei Fällen notwendig:

  • Wird durch den Schuldner Widerspruch im Mahnverfahren eingelegt, ist die Überleitung in das gerichtliche Verfahren erforderlich.
  • Falls Einwendungen des Schuldners inhaltlicher Art gegen die geltend gemachte Forderung bestehen, sollte mit dem Anwalt abgestimmt werden, inwieweit ein Klageverfahren eingeleitet werden soll.

Auch in all denjenigen Fällen, in denen prozessuale Verzögerungsmaßnahmen des Schuldners zu erwarten sind sowie in allen Fällen, in welchen die Zuständigkeit eines Landgerichts gegeben ist, wird angeraten, sofort Klage beim zuständigen Gericht einzureichen.

Gegen einen Schuldner, der keine weiteren Investitionen in die anfallenden Gebühren aufgrund der Notwendigkeit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes vornehmen wird und sich gegen die Klage nicht verteidigt bzw. im angesetzten Termin nicht erscheint, kann ein Versäumnisurteil beantragt und erlassen werden.

Die Bestimmung des Gerichtsstandes ist komplex und sollte dem versierten Rechtsanwalt überlassen bleiben. Für die Einreichung einer Klage ist die Zahlung von Gerichtsgebühren erforderlich, damit das Gericht dem Schuldner die Klage zustellt.

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