Was können Sie zusätzlich zu Ihrer Forderung geltend machen?
Sofern deutsche Recht gilt und keine anderweitigen ausdrücklichen vertraglichen Regelungen getroffen worden sind, sieht das deutsche Recht Nebenforderungen vor, falls sich der Schuldner in Zahlungsverzug ist.
Zusätzliche Forderungspositionen können geltend gemacht werden
Falls sich der Schuldner also in Verzug befindet, können Sie zusätzlich zu ihrer Forderung die gesamten Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie insobesondere die nach dem deutschen Recht im Vergleich zum Bankenzinssatz sehr hohen Zinsen geltend machen. Wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind, liegt der gesetzliche Zinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz.
Der aktuell gültige Basiszinssatz kann bei der Bundesbank unter http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php abgefragt werden.