Beweisbarkeit von Abreden im Steitfall

Derjenige, der sich auf eine Forderung beruft, muss im Streitfall sämtliche Anspruchsvoraussetzungen beweisen können. Um spätere Beweisprobleme zu vermeiden, sollten die Vertragspartner also bereits in dieser entscheidenden Phase der Geschäftsanbahnung und des Vertragsabschlusses klare Abmachungen treffen und diese schriftlich niederlegen.

Für rein mündliche Zusagen, welche natürlich im Prinzip rechtlich verbindlich sind, sollten wenigstens neutrale Zeugen vorhanden sein - jedoch erwächst bereits hier das Risiko fehlender oder unzureichender Erinnerung oder später entstehender Interessenkollisionen.

Nachweisbarkeit der Zustellung von wichtigen Abwicklungsdokumenten

Auch muss sowohl die Zustellung und der Empfang von Rechnungen und/oder die Absendung und der Empfang von Mahnungen im Bestreitensfall bewiesen werden, was oft in der Praxis größte Schwierigkeiten machen, da in der unternehmerischen Praxis über E-Mails kommuniziert wird und deren Empfang fast durchgängig vom Schuldner bestritten wird.

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
Dahlienstr. 19
D-80935 München

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage:
http://www.rabitzer.de

Tel +49 89 313 4154
Fax +49 89 3584 6926
JSN Epic template designed by JoomlaShine.com