Honorarvereinbarung

Wir werden mit Ihnen für die außergerichtliche Abwicklung Ihres Inkassofalles in der Regel eine faire schriftliche Gebühren- und Honorarvereinbarung abschließen, deren Stundensatz sich nach dem Umfang und der zu erwartenden Komplexität der Angelegenheit richtet.

Bitte beachten Sie, dass Vorbereitungs- und Besprechungszeiten ebenfalls in die Kalkulation mit einzubeziehen sind.

 

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei
RA Diplom-Exportwirt
Gerald E. Bitzer
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