Keine Streitigkeiten um die Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Inkassobüros
Bei Inkassobüros gibt es in der Regel im gerichtlichen Verfahren Streitigkeiten über die Erstattungsfähigkeit der Inkassogebühren, d.h. der Schuldner wird in aller Regel bestreiten, dass er verpflichtet ist, zusätzlich zu den gerichtlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren (den sogenannten "notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung") zusätzlich noch die geltend gemachten (in der Regel höheren) Kosten des Inkassobüros bezahlen zu müssen.
Da sich die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemessen und außergerichtliche Gebühren auf die anwaltlichen Gerichtsgebühren in gewissem Umfang angerechnet werden, kann es zu derartigen Risiken für den Schuldner im Falle der Einschaltung eines Rechtsanwaltes gar nicht kommen.