Vereinbarungen bei Aufnahme der Verhandlungen im Vorfeld des Abschlusses eines Vertrages

Nur zu verständlich ist, dass sich Geschäftspartner bei der Anbahnung von Aufträgen nicht um problembehaftete Punkte kümmern und kritische Punkte ausklammern, um das Geschäft nicht platzen zu lassen. Ein solches Vorgehen birgt jedoch Gefahren in sich, falls es nicht zu einer einvernehmlichen Durchführung des Geschäfts kommt.

Die Konsequenzen von Vertragsverhandlung und der wirtschaftliche Erfolg von Verträgen zeigen sich nämlich nicht erst im Falle der Unterzeichnung eines Vertrages, sondern beginnen bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, da zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht feststeht, ob es zu einem finalen Abschluss kommt und mit welchem Ergebnis dieser letztlich ausfällt.

Wichtig ist daher, bereits in diesem frühen Stadium vertragliche Grenzlinien zu ziehen.


NDA = Non Disclosure Agreement (to make provided information confidential)

  • Jeder Geschäftsfall, bei dem die Übergabe von vertraulichen Informationen an einen Geschäftspartner wahrscheinlich ist, sollte durch eine Geheimhaltungsvereinbarung abgesichert werden, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Vertragspartner auch noch anderweitig verhandelt und es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass direkten oder indirekten Konkurrenten Informationen zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Verträge im Vertriebsgeschäft, bei denen in der Regel vertrauliche Informationen enthalten sein dürften (z.B. der Preis). Nur mit einer solchen Verpflichtung des Vertragspartners kann das know-how geschützt werden.

LoI = Letter of Intent (to express an intention)

  • Der LoI ist eine schriftliche (meist zweiseitige) Erklärung, mit der vor oder zu Beginn komplexer Verhandlungen die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck gebracht wird. In der Regel beschreibt der LoI den Gegenstand bzw. das Ziel der Verhandlungen und den Zeitplan der vorgesehenen Maßnahmen. Diese Vereinbarung ist in aller Regel nicht rechtlich bindend, was schriftlich festgehalten werden sollte.

MoU = Memorandum of Understanding (to fix already agreed points of the contractual discussion)

  • Das MoU ist eine schriftliche Erklärung, mit der die Parteien einen bisher erreichten Verhandlungsstand sowie die weiteren beabsichtigten Schritte mehr oder weniger detailliert festhalten, um spätere Missverständnisse gar nicht aufkommen zu lassen und so Verhandlungsrückschritte zu vermeiden. Auch diese Vereinbarung ist in aller Regel nicht rechtlich bindend, was schriftlich festgehalten werden sollte.

 

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