Das wirtschaftliche Verhandlungsziel entscheidet über die rechtliche Vertragsart
Abhängig von der jeweiligen Branche, in welcher das Unternehmen tätig ist und damit verbunden vom individuellen Verhandlungsziel ist die Vertragsart, d.h. die vertragliche Kategorie festzulegen.
Einzelvertrag oder Rahmenvertrag
Sofern mehrere Einkaufs- oder Verkaufsfälle mit dem Vertragspartner stattfinden sollen, ist statt eines Einzelvertrages ein Rahmenvertrag abzuschließen.
Vertragliche Kategorien
Während Verkaufsverträge und Einkaufsverträge schlechterdings spiegelbildliche Interessenlagen abbilden, handelt es sich bei Entwicklungsverträgen und Lizenzverträgen um spezielle Vertragsarten, die auch technisches Verständnis verlangen.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über diese vertraglichen Gruppen.