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Anwalts- und Gerichtskosten sowie Rechtsschutzversicherung PDF Print E-mail
Die Einschaltung von qualifizierten rechtlichen Beratern hat im Falle einer Deckungsstreitigkeit mit dem Versicherungsunternehmen in aller Regel schon im außergerichtlichen Bereich erhebliche Vorteile für den Versicherungsnehmer und Geschädigten.

Der Versicherungsnehmer sollte jedoch beachten, dass im Falle einer tief greifenden Meinungsdifferenz mit seinem Versicherer nach allgemeiner Erfahrung eine außergerichtliche Einigung mit dem Versicherer in aller Regel nur noch selten erreicht werden kann.

Das Kostenrisiko bei Streitigkeiten mit Versicherungen ist hoch

Eine Durchsetzung der Forderung im Klagewege ist daher in vielen Fällen notwendig. Hierbei scheuen die Versicherungen zumeist weder Zeit noch Kosten. Der Mandant sollte sich daher frühzeitig auf eine zeit- und kostenaufwendige Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Einholung von Sachverständigengutachten in den jeweiligen Schadensgebieten vorbereiten. Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung ist in Klagefällen gegen Versicherungsunternehmen daher äußerst sinnvoll, um finanzielle Risiken eines solchen Rechtsstreits abzufedern.

Ablehnungserklärung der Versicherung ist wichtig für die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers

In Versicherungsrechtsfällen geht es um die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen, was zur Folge hat, dass der Versicherer erst dann zur Tragung von Anwaltskosten verpflichtet ist, wenn er mit seinen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag in Verzug ist. Der Versicherungsnehmer tut also gut daran, vor Einschaltung des Rechtsanwaltes dem Versicherer eine genaue fixierte Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu setzen.

In aller Regel wird eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung nicht die Deckung für Versicherungsstreitigkeiten übernehmen, solange der in Anspruch genommene Versicherer nicht gegen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat. Der Versicherungsnehmer sollte also nachweisbar vergeblich den Versicherer zur Leistung aufgefordert haben.

Gegenstandswert in Versicherungsstreitigkeiten


Der Gegenstandswert in Versicherungsstreitigkeiten ist maßgeblich für die Bemessung der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Beim Streit um das Bestehen oder Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses sind gemäß dem

Interesse des Klägers

die begehrten Versicherungsleistungen maßgeblich.
 
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