| Richtiges Verhalten des Geschädigten nach Verkehrsunfällen |
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Beteiligt an einem Verkehrsunfall - was tun? Angesicht der extrem hohen Verkehrsdichte in Deutschland ist die Gefahr, verschuldet oder unverschuldet in einen Unfall verwickelt zu werden, hoch. Oftmals werden dann aufgrund der Aufregung am Unfallort von den Beteiligten an einem Verkehrsunfall folgenschwere Aussagen gemacht und in der Folge fehlerhafte Entscheidungen getroffen, die für eine angemessene Unfallregulierung "die Weichen falsch stellen" - dies gilt insbesondere auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts, weil überall Versicherungen beteiligt sind, die ihren Schadensaufwand gering halten wollen. Um die Chancengleichheit zu wahren und seine Ansprüche durchsetzen zu können, sollte der an einem Autounfall Beteiligte daher bereits frühzeitig die Hilfe eines Anwaltes zur Hilfe nehmen. Wie ein derartiger Verkehrsunfall in rechtlicher Hinsicht zu würdigen sein könnte, erfahren Sie auf dieser Webpage. Selbstverständlich kann der einzelne Schadensfall mit den hier geltenden Besonderheiten und speziellen Gegebenheiten nur in einem hierauf bezogenen Beratungsgespräch in sinnvoller Weise geklärt werden. Straf- bzw. Bußgeldverfahren oder Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen? Die Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann zivilrechtliche und straf- bzw. bußgeldrechtliche Konsequenzen haben. Was heißt das nun? Wenn Sie aufgrund des Verkehrsunfalls Ansprüche gegen Beteiligte geltend machen wollen oder solche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, betrifft dies das Zivilrecht. Für die eigene Geltendmachung von Ansprüchen können Sie einen Anwalt in Anspruch nehmen. Falls Sie für das Verkehrsunfallrecht rechtsschutzversichert sind, werden die hierbei anfallenden Gebühren von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht wrden ist Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner - sie alleine wird sich darum kümmern und gegebenenfalls auch von sich aus anwaltliche Hilfe anbieten. Sollten gegen Sie polizeiliche oder staatsanwaltliche Ermittlungen stattfinden, sollten Sie ebenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Falls Sie strafrechtsschutzversichert sind oder eine Straßenverkehrsdeckung haben, werden die Kosten gegebenenfalls von einem Rechtsschutzversicherer übernommen - es kommt hier auf die Versicherungspolice und den Sachverhalt an. Einer Aufforderung zur polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht Folge leisten, anderes gilt im Falle einer staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Vorladung. Hier sollten Sie in diesem Falle frühzeitig einen Anwalt einschalten. Information der eigenen Haftpflichtversicherung durch sofortige Unfallanzeige Falls gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden, ist hiervon in erster Linie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung betroffen. Diese wird die Regulierung des Schadens oder aber die Verteidigung gegen diese Ansprüche übernehmen, wenn dies Erfolg versprechend ist. Die Bearbeitung von Ansprüchen gegen Sie ist somit ausschließlich Sache Ihres Kfz-Haftpflichtversicherers. Selbst wenn Sie rechtsschutzversichert sind, zahlt der Rechtsschutzversicherer nicht die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zur Verteidigung gegen zivilrechtliche Ansprüche. Die eigene Haftpflichtversicherung muss (von Ihnen selbst) innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis schriftlich informiert werden; dies gilt auch dann, wenn Sie glauben oder sogar überzeugt sind, keine Schuld oder Teilschuld zu haben. Der Tod eines Unfallbeteiligten ist sogar gesondert innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Die Unfallanzeige sollte eine kurze Schilderung des Unfallhergangs und der Unfallfolgen enthalten. Der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung Der Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherer sind beide (als so genannte Gesamtschuldner) für die Regulierung des verursachten Schadens ersatzpflichtig, wenn der Gegner am Unfall schuld ist oder wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs haftet. Der Anwalt wird - nachdem die Adresse der gegnerischen Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer ermittelt wurde - den Schaden sowohl beim Schädiger selbst - sowie innerhalb einer 14-tägigen Frist bei dessen Haftpflichtversicherung dem Grunde nach und nach Klärung des Gesamtschadens auch der Höhe nach geltend machen. Dokumentation von Unfallspuren und Ermittlung der Zeugen am Unfallort Da ein Einblick in polizeiliche Ermittlungsprotokolle nur möglich ist unter der Bedingung, dass ein buß- oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde und leider meistens erst nach längerer Zeit erfolgen kann, kommt der eigenen Spurensicherung (Fotos von Kreidespuren vom Stand der Räder, Lage von Unfallopfern bzw. Fahrzeugteilen) durch die Unfallbeteiligten wichtige Bedeutung zu. Trotz der Anspannung sollten die Beteiligten jegliche Möglichkeit ergreifen, den Unfallhergang (durch Fotos und/oder Skizzen) und die möglichen Zeugen schnellstmöglich zu dokumentieren. Wenn sich nach dem Unfall alles "verlaufen" hat, ist eine Rekonstruktion und ein Auffinden von Zeugen, die etwas zum Unfallgeschehen sagen könnten, nahezu unmöglich. Zur einer sorgfältigen Dokumentation gehört insbesondere auch die sofortige Befragung der unfallbeobachtenden Zeugen nach dem Namen und ihrer Anschrift. Bereits das Notieren von Kfz-Kennzeichen kann ebenfalls sehr hilfreich sein. Beachten Sie bitte, dass Zeugen gesetzlich verpflichtet sind, im Falle einer gerichtlichen Vorladung vor Gericht auszusagen. Der Verpflichtung als Zeuge kann sich also in der Regel niemand so ohne Weiteres entziehen. Schadensermittlung durch Schätzgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen Oft schaltet die gegnerische Haftpflichtversicherung von sich aus einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen ihrer Wahl ein. Dieser muss und sollte jedoch nicht in jedem Falle akzeptiert werden. Ab einem voraussichtlichen Schaden in Höhe von ca. 700,- € ist ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen notwendig und auch erstattungspflichtig. Bei einem geringeren Schaden (sog. Bagatellschäden), der in der Regel bis ca. 700,- € reicht, ist der Ersatz der Sachverständigenkosten ausgeschlossen. Ein Schadenschnelldienst, den viele Versicherungen in größeren Städten unterhalten, kann in diesem Fall in Anspruch genommen werden, wobei nicht in jedem Fall die unparteiische Haltung eines derart beauftragten Sachverständigen gewährleistet ist. Eine Abfindungserklärung sollte allerdings in diesem Falle nur dann unterschrieben werden, wenn man sicher ist, dass keine verdeckten Schäden vorhanden sind. In der Regel ist bei solchen Bagatellschäden auch ein Reparaturkostenvoranschlag einer Werkstatt bzw. eine Glaubhaftmachung in anderer Weise ausreichend. Wenn Sie bei derartigen Schäden dennoch ein Sachverständigengutachten fertigen lassen, verstoßen Sie nach der Rechtsprechung gegen Ihre Schadensminderungspflicht und müssen die Kosten für die Erstellung des Gutachtens selbst bezahlten. Der Kfz-Sachverständige prüft, ob sich die Reparatur lohnt, ob sie zumutbar ist, oder ob ein Ersatzkauf (Gebrauchtwagen oder Neufahrzeug) zulässig und vorteilhaft, d.h. schadensmindernd ist, wie lange die voraussichtliche Reparaturdauer ist, welchen Minderwert das Fahrzeug durch den Unfall erleidet und wie hoch der Restwert des Fahrzeuges ist. Die Ermittlung der Kosten für die Ersatzteile und der Arbeitswerte erfolgt i.d.R. mittels Datenfernabfrage auf zentralen Datenbanken der Hersteller (Audax). Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens gegen Sie selbst oder andere Unfallbeteiligte Bitte teilen Sie mir mit, was Sie bzw. andere Unfallbeteiligte vor den unfallaufnehmenden Polizeibeamten hinsichtlich des Tathergangs bzw. zur Schuldfrage ausgesagt oder sogar zu Protokoll gegeben haben. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Frage, ob Verwarnungsgelder von den Polizeibeamten angeboten und akzeptiert/verhängt wurden. Mann sollte die unfallaufnehmenden Polizeibeamten auf deren Polizeirevier anschreiben, um im Falle der Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens Akteneinsicht über den Umfang und die Schwere des Tatverdachts und den Stand der Ermittlungen zu bekommen. Falls Sie selbst verletzt sein sollten, können Sie zusätzlich einen Strafantrag gegen den Schädiger stellen, der bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht wird. Mandatserteilung in Verkehrs-Unfallsachen Download - Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Bitzer Download - Entbindung von der Schweigepflicht Download - Fragebogen für Anspruchsteller |




