| Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung bei Verkehrsunfällen |
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Welche Arten von Verkehrsrechtsschutzversicherungen gibt es? Der Fahrzeug-Rechtsschutz sichert jene Risiken ab, welche mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden sind. Rechtsschutz besteht bei dieser Variante für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeuges. Beim Verkehrs-Rechtsschutz ist der Versicherungsnehmer versichert in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter aller bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer für ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie jeder Fahrer oder Insasse der Fahrzeuge. Ausgenommen sind jedoch jene Fälle, in denen jemand unberechtigterweise das Fahrzeug benutzt. Für Personen, die häufig mit nicht auf sie zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind - beispielsweise Berufskraftfahrer -, ist der so genannte Fahrer-Rechtsschutz erforderlich, falls der Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Hilfe über diese Art der Versicherung setzt aber voraus, dass es sich um ein für den Versicherungsnehmer fremdes Fahrzeug handelt - es muss also einem Dritten gehören. Was wird bei Kfz-Unfällen von Rechtsschutzversicherungen abgesichert? Nach Unfällen sind alle Kosten abgedeckt, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen - wie etwa Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Darunter fallen auch Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare. Vor allem Gutachterkosten können sehr hoch ausfallen, wenn beispielsweise im Rahmen eines Prozesses ein verkehrsanalytisches Gutachten zur Klärung des Unfallgeschehens eingeholt werden muss. Wenn aber außerhalb eines Gerichtsverfahrens ein so genanntes Schadensgutachten in Auftrag gegeben wird, um den Umfang der Beschädigungen überhaupt erst einmal festzustellen, so sind diese Kosten nicht gedeckt. Der Versicherungsnehmer kann übrigens in allen Bereichen der Rechtsschutzversicherung immer den Anwalt seines Vertrauens beauftragen. Entstehen Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag eines Fahrzeugs, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch in diesem Fall die anfallenden Kosten, wenn Anwälte oder Gerichte bemüht werden müssen, um die Interessen des Käufers oder Verkäufers zu wahren. Besonders wichtig ist in der Praxis der Rechtsschutz in Verfahren wegen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In diesen Fällen werden sowohl die Gerichtskosten als auch die Verteidigerkosten übernommen. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass die Kosten für eingeholte Sachverständigengutachten übernommen werden. Zu Zwecken der Verteidigung kann dies bereits vor dem Gerichtsverfahren sinnvoll sein, um beispielsweise Klarheit über die Vermeidbarkeit des Unfalls zu schaffen. Darüber hinaus besteht Rechtsschutz auch in Verfahren mit Verwaltungsbehörden bzw. vor Verwaltungsgerichten, wenn es um die Erteilung bzw. den Entzug der Fahrerlaubnis geht. Dies ist immer dann von Bedeutung, wenn wegen begangener Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsschutz besteht aber auch dann, wenn sich der Versicherungsnehmer gegen eine Fahrtenbuchauflage wehren will. Was ist nicht rechtsschutzversichert? Werden gegen einen Autofahrer Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil er einen Unfall verursacht haben soll, so besteht kein Anspruch auf Leistungen der Rechtsschutzversicherung. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Sie übernimmt dann quasi die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Wird eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr (Parkverstoß) vorgeworfen, so besteht bei vielen Rechtsschutzversicherungen kein Anspruch auf Leistungen des Versicherers. Wenn überhaupt, so wird Rechtsschutz nur gewährt, wenn sich der erhobene Vorwurf als ungerechtfertigt erweisen sollte. Es besteht dagegen generell kein Rechtsschutz, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann, der den Parkverstoß tatsächlich begangen hat. Bei Parkverstößen empfiehlt es sich daher, genau im Rechtsschutzvertrag nachzusehen, ob dieser abgedeckt ist. Wann ist der Rechtsschutz-Versicherungsschutz gefährdet? Jeder Versicherungsnehmer kann nur davor gewarnt werden, eine fällige Versicherungsprämie nicht rechtzeitig zu bezahlen. Das hat vor allem deshalb Bedeutung, weil der Schutz aus der Rechtsschutzversicherung erst dann beginnt, wenn die erste Prämie gezahlt worden ist. Gefährlich ist es auch, falsche Angaben beispielsweise über einen Unfallhergang zu machen. In solchen Fällen kann der Versicherer Leistungen verweigern. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht wird die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung aber nicht bei jedem Verkehrsunfall benötigt, sondern nur, wenn kein anderer die Gebühren des Rechtsanwaltes übernimmt. Dieser andere ist bei den meisten Verkehrsunfällen die gegnerische Versicherung, da grundsätzlich jeder Geschädigte das Recht hat, sich auf Kosten des Schädigers anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Fährt Ihnen also zum Beispiel ein anderes Fahrzeug hinten auf, so ist die Rechtsvertretung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Sie im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen quasi kostenlos und die Rechtsschutzversicherung wird nicht benötigt, sofern die Schuldfrage eindeutig beim Schädiger liegt. Anders ist es jedoch, wenn die Haftungsfrage zunächst ungeklärt ist. Dann übernimmt die Rechtsschutz-Versicherung vorerst die außergerichtlichen Kosten und später womöglich auch die Prozesskosten. Aber auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, hilft Ihnen ein Anruf bei einem Rechtsanwalt weiter, in dem Sie sich über die Risiken und Kosten informieren. Selbstbeteiligung Zunehmend werden auch Rechtsschutz-Versicherungsverträge mit Selbstbeteiligung im Schadenfall (meist im Bereich von 100 € bzw. 150 €) angeboten. Der Versicherte kommt in diesem Fall meist in den Genuss einer günstigeren Prämie. Mandatserteilung in Verkehrs-Unfallsachen Download -Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Bitzer Download - Entbindung von der Schweigepflicht Download - Fragebogen für Anspruchsteller |




