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Private Unfallversicherung - Wo ist der Versicherer zu verklagen? Gerichtsstand gegen den Versicher PDF Print E-mail
Der Gerichtsstand ist für den Versicherten wichtig, da es sinnvoll ist, zwecks persönlicher Rücksprache an diesem Ort auch anwaltlichen Rat einzuholen. Ideal für den Versicherten ist es, wenn Gerichtsstand und Wohnort des Versicherungsnehmers zusammenfallen. Dann kann er die entsprechende rechtliche Beratung, die letztendlich auch im gerichtlichen Konfliktfall die Vertretung übernehmen wird, direkt vor Ort einschalten. Leider kommt dieser Idealfall nicht regelmäßig vor.

Wo ist der Versicherer zu verklagen - der Gerichtsstand

Oftmals ist unklar, vor welchem Gericht das Versicherungsunternehmen zu verklagen ist. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit

  • nach dem Sitz des Versicherers oder
  • seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Insbesondere ist oft unklar, ob eine Niederlassung den Anforderungen genügt. Die Einschaltung eines Anwaltes ist auch hier oft unerlässlich, um die Folgen einer falsch eingereichten Klage und damit eventuell die Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden.

Hat ein Versicherungsagent am Zustandekommen des Vertrages mitgewirkt, ist auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsagent zur Zeit der Vermittlung oder des Abschlusses seine gewerbliche Niederlassung oder - bei Fehlen einer gewerblichen Niederlassung - seinen Wohnsitz hatte.
 
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