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Private Unfallversicherung - was tun im Versicherungsfall? |
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Anzeige- und Mitwirkungspflichten des Versicherten
Der Versicherungsnehmer hat so genannte Obliegenheiten, d.h. Verspflichtungen, denen er unbedingt nachkommen muss, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, aber auch, um die Fälligkeit der Leistungen herbeizuführen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass der Versicherer von der Pflicht zur Leistung frei wird und nicht zahlen muss. Obwohl medizinische Behandlungen in diesem Stadium vordringlich sind, muss unmittelbar nach dem Unfallereignis ein erfahrener Anwalt eingeschaltet werden, der sicher stellt, dass keine Fristen versäumt werden.
An welche zuständige Stelle beim Versicherer müssen die Erklärungen und Anzeigen geschickt werden?
Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben und sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Wichtig ist für den Versicherungsnehmer die Nachweisbarkeit der Vornahme seiner Obliegenheiten. Oft verlieren Versicherungsnehmer ihre Ansprüche, weil sie die notwendigen Erklärungen an eine falsche oder nicht bevollmächtigte natürliche oder juristische Person richten. Klären Sie diese wichtigen Voraussetzung für eine Anspruchserhebung schnellstens mit anwaltlicher Hilfe.
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