| Private Unfallversicherung - Progressionsstaffelung |
|
|
|
|
Progressionsstaffeln Oft wird gegen Prämienzuschlag auch eine sog. Progressionsstaffel angeboten, welche zu einer höheren Versicherungsleistung ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% führt. Zur Abdeckung des größten Risikos sollten hohe Invaliditätssummen abgeschlossen werden. Es gilt die Faustregel, dass bei einer Eintrittspflicht von 30% eine Versicherungssumme von über 100.000,- € fällig wird. Progression bedeutet nun, dass anstatt der genannten 100 % ein höherer Prozentsatz ausgezahlt wird. Manche Versicherer bieten beispielsweise eine 350 %ige Progression an: anstatt der 100 %igen Leistung werden 350 % ausgezahlt, d.h. bei einer vereinbarten Invaliditätsleistung von 100.000 € zahlt der Versicherer 350.000 € aus. Ärztliche Feststellung zum Invaliditätsgrad ist bei Progression besonders wichtig Bei Versicherungen mit Progressionsstaffeln ist die ärztliche Feststellung des Grades der Invalidität besonders wichtig, da hier bereits kleine prozentuale Abweichungen über die Anwendbarkeit und die Höhe der Zahlungspflicht des Versicherers entscheiden können. Hier gilt ganz besonders, dass der von der Versicherungsgesellschaft benannte Arzt oft zu einem anderen Ergebnis kommt, als dies bei einem privat initiierten Gutachten möglich ist. Der Initiative des Versicherungsnehmers ist daher an dieser Stelle ein besonderer Platz einzuräumen. Statistische Eintrittswahrscheinlichkeit Rein statistisch betrachtet kommt die Progression jedoch eher selten zur Anwendung: bei mehr als 90 % aller Unfälle liegt der Invaliditätsgrad unter 25 %. Das bedeutet, die Progressionsregelung kommt in diesen Fällen nicht zur Anwendung, da diese in der Regel erst bei 25 % beginnt. Andererseits deckt die Progressionsstaffel dann gerade in diesen gravierenden Fällen das Risiko und die eingetretenen Folgen angemessen ab. |




