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Private Unfallversicherung - Fälligkeit der Leistungen PDF Print E-mail
Wann wird die Leistung aus der Unfallversicherungspolice fällig?

Die Fälligkeit hängt in der privaten Unfallversicherung von der "Erklärung" des Versicherungsunternehmens ab. Dieser ist verpflichtet, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine derartige Erklärung über die Anerkennung und Höhe der Entschädigungspflicht abzugeben.

Anerkennungserklärung der Versicherungsgesellschaft

Sobald dem Versicherer die Unterlagen zugegangen sind, die der Versicherungsnehmer

  • zum Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen sowie
  • über den Abschluss des für die Bemessung der Invalidität notwendigen Heilverfahrens
beizubringen hat, ist der Versicherer verpflichtet,

  • beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten
  • in allen anderen Fällen innerhalb eines Monats
zu erklären, ob und in welcher Höhe er einen Anspruch anerkennt. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer also durch die Einreichung von vollständigen Unterlagen in Verzug bringen.

Mitwirkungspflichten des Versicherten sind genauestens zu beachten

Somit hängen der Eintritt der Fälligkeit (damit auch der Verjährungsbeginn),  wenn der Versicherer nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt die Leistung endgültig und umfassend abgelehnt hatte, von bestimmten vorausgehenden Handlungen des Anspruchstellers ab.

Zahlungspflicht des Versicherers

Zwei Wochen nachdem ein Anspruch anerkannt wird, muss die Zahlung der Leistung erfolgen.
 
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