| Private Unfallversicherung - Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB) |
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Was ist Vertragsinhalt des Versicherungsvertrages - Unfallversicherungsbedingungen (AUB = "Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen") Die rechtliche Grundlage für eine private Unfallversicherung ist nicht eine gesetzliche Vorgabe, sondern ein privatrechtlicher Vertrag, dem die allgemeinem Unfallversicherungs-Bedingungen zu Grunde liegen, die jedoch je nach Gesellschaft höchst unterschiedlich gestaltet sind. Keine einheitlich verbindlichen Unfallversicherungsbedingungen Der Markt der Unfallversicherungen ist für Verbraucher wenig transparent. Da seit 1993 eine Pflicht der Versicherungen zum Inhalt einer Mustervereinbarung entfallen ist, gelten für den Versicherungsfall bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften äußerst unterschiedliche Regelungen. Die letzten gemeinsamen Unfallbedingungen - auf freiwilliger Basis - wurden 1994 (AUB 94) erstellt. Diese lösten die Bedingungen von 1988 (AUB 88) ab, deren Vorläufer die AUB 61 waren. Gebräuchlich sind die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) meist in Form der AUB 94. Viele Gesellschaften bieten "Besondere Bedingungen" zu den AUB an, die den Versicherungsschutz in der Regel erheblich ausweiten, aber auch einschränken können. Wichtig sind die im konkreten Einzelfall vereinbarten Versicherungsbedingungen Der Versicherungsnehmer sollte nach einem Unfall zuerst einmal Einblick in seine Versicherungspolice nehmen. Es mag unangenehm sein, diese kleingeschriebenen Bestimmungen zu lesen und nicht jeder wird die juristischen Formulierungen auf Anhieb verstehen. Nur so kann sich der Versicherungsnehmer jedoch Einblick über die ihm zustehenden Ansprüche verschaffen. Die vorliegende Darstellung basiert auf einem üblichen Text der AUB 94. Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen dass je nach Versicherungsfall deutlich andere Vertragsinhalte und Fristen gelten können. Die Einholung einer qualifizierten juristischen Beratung, die auf die Verhältnisse des konkreten Einzelfalles abstellt, ist daher unerlässlich. |




