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Private Unfallversicherung - für wen ist ein Abschluss sinnvoll? PDF Print E-mail

Private und gesetzliche Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung soll durch finanzielle Leistungen Nachteile und/oder Vermögenseinbußen ausgleichen, die der Versicherungsnehmer durch einen Unfall erlitten hat. Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die die gesetzliche Unfallversicherung ergänzt, soweit eine solche besteht und eintrittspflichtig ist (z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder an der Arbeitsstelle). Selbst wenn die Voraussetzungen für eine gesetzliche Unfallversicherung vorliegen, sind jedoch Unfälle in der Freizeit und im privaten Bereich nicht erfasst. Vorliegend wird ausschließlich die private Unfallversicherung dargestellt.

Wer sollte eine Unfallversicherung abschließen?

Fast 40 Prozent der Bevölkerung verfügen über eine private Unfallversicherungspolice. Der Abschluss  einer Unfallversicherung ist in Betracht zu ziehen:

  • bei unzureichender gesetzlicher Abdeckung durch den Arbeitgeber oder
  • im Falle der Ausübung gefahrenträchtiger Hobbies in der Freizeit und im privaten Bereich.

Auch Hausfrauen und Kinder sollten wegen der nicht existenten Mitversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abschließen.

Es sei ausdrücklich hingewiesen auf den häufigen Irrtum von Versicherungsnehmern, die Unfallversicherung diene der Absicherung der Invalidität durch Krankheit.

Komplexe Versicherungsbedingungen, schwieriger Invaliditätsnachweis und strenge Fristen in der privaten Unfallversicherung machen die Unterstützung durch kompetenten anwaltlichen Rat notwendig.

Es lohnt sich, das "Kleingedruckte" im Angebot zur Unfallversicherung zu lesen

Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung. Auch existiert keine Aufsichtsbehörde mehr. Die Versicherungsgesellschaften befinden sich in einem verschärften Wettbewerb mit anderen europäischen Versicherungen und versuchen mit allen Mitteln, sich durch den Vertrieb und/oder die Gestaltung ihres Produktes, d.h. bei Versicherungen durch den Inhalt ihrer Leistungen (Deckungskonzepte) von der Konkurrenz zu unterscheiden.

Aufklärungspflicht wichtig: sämtliche Vorerkrankungen sind anzugeben

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sind alle Vorerkrankungen zu nennen - auch solche die nach Ansicht des Versicherten unerheblich sind. Da die Versicherungsunternehmen ein berechtigtes Interesse daran haben, dass deren Risiko gering bleibt, muss es grundsätzlich der Beurteilung der Versicherung überlassen bleiben, ob eine Vorerkrankung tatsächlich unerheblich ist.

Falls eine derartige Vorerkrankung unerwähnt geblieben ist, kann dies zum Verlust der Leistungsansprüche aus  dem Versicherungsvertrag führen.

Der Erfolg des Versicherungsnehmers hängt im Leistungsfall vom richtigen und konsequentem rechtlichen Vorgehen ab.

Fast in keiner anderen Versicherungssparte kommt es im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen auf  klare Verhaltensmuster und vor allem auf die Einhaltung verschiedenster Fristen an, bei denen bestimmte Verpflichtungen des Versicherungsnehmers erfüllt sein müssen.

Die Einhaltung der im Versicherungsvertrag niedergelegten Pflichten sowie die Nachweisbarkeit der Einhaltung der  Fristen entscheidet meist darüber, ob der Versicherungsnehmer aus seiner Versicherungspolice einen Leistungsanspruch beibehält oder ob er - ungeachtet einer eventuell dem Grunde nach bestehenden Leistungspflicht - leer ausgeht und der Versicherer von der Pflicht zur Zahlung freigestellt wird.

Dem richtigen und konsequenten Verhalten gegenüber ärztlichen Gutachtern und Sachverständigen kommt eine erhebliche Bedeutung zu bei Realisierung berechtigter Ansprüche und Unfallversicherungsangelegenheiten.

Falls sich in der Unfallversicherung auch nur im entferntesten ein Streit mit dem Versicherer abzeichnet, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe sofort in Anspruch genommen werden.

 
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