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Risikolebensversicherung PDF Print E-mail
Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenenversorgung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall erbracht. Die Risikoversicherung wird auch als Kreditkostenversicherung und auch als Teilhaberversicherung abgeschlossen. Auch als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) wird die Risikoversicherung eingesetzt.

Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine bestimmte Summe aus. Sie ist vor allem für junge Familien mit Kindern wichtig. Stirbt beispielsweise der Haupternährer, kann sich die finanzielle Lage einer Familie schnell negativ verändern.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer gezahlt.

Selbsttötung

  • Der Versicherer wird leistungsfrei, wenn der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich durch Selbsttötung herbeiführt.
  • Die Leistungspflicht bleibt jedoch ausnahmsweise bestehen, wenn die Selbsttötung in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
  • Auch tritt die Leistungsfreiheit nicht ein, wenn seit der Einlösung des Versicherungsscheines drei Jahre vergangen sind.
  • Der Versicherer muss die vorsätzliche Selbsttötung beweisen. Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar.

Anzeigepflicht


Versicherungsnehmer und Versicherter müssen bei Abschluss des Versicherungsvertrages über alle gefahrenerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht berechtigt den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag.
 
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