| Risikolebensversicherung |
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Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenenversorgung. Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall erbracht. Die Risikoversicherung wird auch als Kreditkostenversicherung und auch als Teilhaberversicherung abgeschlossen. Auch als Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) wird die Risikoversicherung eingesetzt. Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine bestimmte Summe aus. Sie ist vor allem für junge Familien mit Kindern wichtig. Stirbt beispielsweise der Haupternährer, kann sich die finanzielle Lage einer Familie schnell negativ verändern. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod des Versicherten während der Versicherungsdauer gezahlt. Selbsttötung
Anzeigepflicht Versicherungsnehmer und Versicherter müssen bei Abschluss des Versicherungsvertrages über alle gefahrenerheblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht berechtigt den Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag. |




