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Kapitallebensversicherungen PDF Print E-mail
Die Kapitallebensversicherung stellt die klassische Form der Lebensversicherung dar.

Kapitallebensversicherungen waren bis 2004 die beliebtesten Altersvorsorgeprodukte der Deutschen als ein Teil der privaten Altersvorsorge. Die Kapitallebensversicherung dient der Hinterbliebenenversorgung, der eigenen Altersvorsorge und kann bei Bedarf als Finanzierungsinstrument/Beleihung eingesetzt werden. Über 30 Prozent des gesamten Versorgungsvolumens der Rentner entfällt heute auf Lebensversicherungsleistungen. 1980 waren es nur zehn Prozent.

Eine Kapitallebensversicherung besteht aus

  • einem Sparvorgang und
  • einer Absicherung für den Todesfall.
Da sie eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall ist, wird sie auch "gemischte Lebensversicherung" genannt. Die Versicherungssumme wird im Falle des Todes der versicherten Person erbracht. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnanteilen ausgezahlt.

Leistung aus der Kapitallebensversicherung

Politische Bestrebungen, die bestehenden Steuervorteile stark zu minimieren, sind Ende des Jahres 1999 gescheitert, waren jedoch im Jahre 2004 erfolgreich, so dass nunmehr Steuervorteile aus dem Abschluss einer derartigen Versicherung wegfallen. Verträge werden aber nur zur Hälfte besteuert, wenn die Lebensversicherung mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird.

Da die Renditen dieser Versicherungssparte - nicht zuletzt aufgrund einer konservativen Anlagepolitik der Versicherer und deren Kostenverhalten - gering sind, wird von Experten vor einem Abschluss dieser Versicherung in der Regel abgeraten. Nur in Ausnahmefällen, z.B. als Finanzierungsinstrument kann ein derartiger Abschluss sinnvoll sein. Zwischenzeitlich sind jedoch europäische Lebensversicherer mit deutschen Niederlassungen auf dem Markt, die eine anders geartete Anlagepolitik betreiben, bei welcher  - natürlich nicht garantiert -  die Rendite deutlich höher ausfällt.

Die Auszahlung erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Schlag (Kapitalabfindung). Alternativ kann ein Kunde die Kapitalabfindung auch verrenten und sich so eine lebenslange Rente sichern.

Die vereinbarte Versicherungssumme wird daher im wesentlich in zwei Fällen gezahlt:

  • bei Tod des Versicherten
  • im Erlebensfall zum vereinbarten Ablauftermin.
Bezugsberechtigung aus einer Kapitallebensversicherung

Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung muss bei Vertragsabschluß eine Willenserklärung abgeben, wer im Versicherungsfall der Bezugsberechtigte ist. Es wird zwischen der wider- und unwiderruflichen Bezugsberechtigung unterschieden. Eine widerrufliche Bezugsberechtigung kann nur beidseitig, d.h. mit Zustimmung des Versicherungsnehmers und des Bezugsberechtigten selbst wieder geändert werden.


Kapital bildende Lebensversicherung mit BUZ:
Bei diesen Verträgen handelt es sich um Kapital bildende Lebensversicherungen, die das Risiko der Invalidität mit abdecken. Neben dem Sparvorgang und der Absicherung für den Todesfall gibt es also auch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit.

Wann leistet die Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicheung leistet in den zwei folgenden Fällen:

  • Bei Tod des Versicherten während der Vertragslaufzeit
In diesem Fall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme der Lebensversicherung ausgezahlt. Die Summe wird in der Regel an die im Vertrag bestimmte Person ausgezahlt. Automatisch gelten die Erben als bezugsberechtigt, wenn keine klare vertragliche Regelung vorhanden ist.
  • Wenn der Versicherte den Vertragsablauf erlebt

      In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme zuzüglich der angesammelten Überschuss- bzw. Gewinnanteile.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung
Sie stellt eine Sonderform der Lebensversicherung dar, die zwei Bereiche kombiniert: das Investment in Fonds sowie die Hinterbliebenenversorgung. Diese Versicherung ist in ihrem Verhalten sehr transparent. Sie hat jedoch den Nachteil, dass die so genannten Ablaufleistungen schwanken, da der Versicherungsnehmer an Kursschwankungen teilnimmt. Derartige Versicherungen sind daher hauptsächlich wieder aus Steuergründen interessant.

 
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