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Private Lebensversicherungen PDF Print E-mail
Die Lebensversicherungen unterteilen sich im Wesentlichen in vier Untergruppen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Rentenversicherung (die Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen)

Innerhalb dieser Gruppen gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und Zusatzversicherungen. Die bedeutendste darunter ist die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Streitigkeiten aus Lebensversicherungspolicen befassen sich häufig mit

  • der Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Anzeigepflichten, d.h. wenn bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder bewusst falsch beantwortet wurden und die nicht angegebenen Umstände mit dem Todesfall in Zusammenhang stehen.
  • der Selbsttötung.
Um die Waffengleichheit mit den überaus fachlich spezialisierten Versicherungsunternehmen zu wahren, ist es dringend anzuraten, bereits sehr frühzeitig rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Informationspflichten der Versicherungsgesellschaften - mit Widerspruchsmöglichkeit

Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen auch umfangreiche Informationspflichten auferlegt, die diese anlässlich jeden Abschlusses einer Versicherung erfüllen müssen. Der Bundesgerichtshof spricht den Versicherungskunden Schadenersatz zu, wenn Versicherungsvertreter sie falsch oder auch nur unzureichend informieren.

Im Falle der Lebensversicherung gilt der Grundsatz der "objektgerechten Beratung", was bedeutet, dass der Kunde richtig, vollständig und verständlich über alle Umstände informiert werden muss, die für ihn bei seiner Entscheidung zum Abschluss dieser Versicherung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten. Bei der Lebensversicherung müssen die Versicherer daher insbesondere über folgende Punkte aufklären:

  • Überschussbeteiligung
  • Rückkaufswert
  • Mindestversicherungsbeitrag für die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
  • Garantieumfang bei Rückkaufswert und
  • Mindestversicherungsbeitrag
Sofern nachweisbar ein Beratungsdefizit vorliegt, kann 14 Tage nach Erhalt von Versicherungsschein  und -bedingungen sowie der Verbraucherinformationen Widerspruch eingelegt werden. Falls die Unterlagen falsch oder nicht vollständig waren, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr ab Zahlung der ersten Prämie.
 
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