| Private Lebensversicherungen |
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Die Lebensversicherungen unterteilen sich im Wesentlichen in vier Untergruppen:
Innerhalb dieser Gruppen gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten und Zusatzversicherungen. Die bedeutendste darunter ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Streitigkeiten aus Lebensversicherungspolicen befassen sich häufig mit
Informationspflichten der Versicherungsgesellschaften - mit Widerspruchsmöglichkeit Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen auch umfangreiche Informationspflichten auferlegt, die diese anlässlich jeden Abschlusses einer Versicherung erfüllen müssen. Der Bundesgerichtshof spricht den Versicherungskunden Schadenersatz zu, wenn Versicherungsvertreter sie falsch oder auch nur unzureichend informieren. Im Falle der Lebensversicherung gilt der Grundsatz der "objektgerechten Beratung", was bedeutet, dass der Kunde richtig, vollständig und verständlich über alle Umstände informiert werden muss, die für ihn bei seiner Entscheidung zum Abschluss dieser Versicherung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten. Bei der Lebensversicherung müssen die Versicherer daher insbesondere über folgende Punkte aufklären:
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