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Anwaltskosten, Gerichtgebühren und Rechtsschutzversicherung PDF Print E-mail

Wichtigster Schritt bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist die fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage. Sofern diese Hürde genommen ist, wird vom Gericht ein Termin festgesetzt, zum dem die Parteien sowie ihre Prozessvertreter geladen werden.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Anders als bei den Verfahren vor den Zivilgerichten muss bei Einreichung der Klage vor einem Arbeitsgericht keinerlei Gerichtskostenvorschuss vorab eingezahlt werden.Nach der Einreichung einer Klage beraumt der Vorsitzende einer Kammer des Arbeitsgerichts zuerst einen so genannten Gütetermin an. Hier wirkt der Vorsitzende Richter der Kammer darauf hin, dass sich die Parteien vor Ort einigen. Oft endet dieser Termin mit einem Abfindungsvergleich.

Kommt eine Einigung im Gütetermin zustande, so ist das auch hinsichtlich der angefallenen Gerichtskosten für den Gebührenschuldner (dem Kläger) äußerst attraktiv: außer den Kosten für die Zustellung der Klage fallen keinerlei weitere Gerichtskosten an.

Sofern im Gütetermin  keine Einigung zustande kommt, wird in einem weiteren Termin (Kammertermin) streitig verhandelt und - falls immer noch keine Einigung zustande kommt - möglichst daraufhin eine gerichtliche Entscheidung getroffen. die Kammer besteht aus einem Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern (jeweils aus dem "Lager" der Arbeitgeberinteressenvertreter und der Arbeitnehmerinteressenvertreter).

Kostentragungspflicht in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht
ist unabhängig vom Obsiegen bzw. Verlieren des Verfahrens


Wichtig zu wissen ist, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz jede Partei die Kosten ihrer Rechtsvertretung in erster Instanz in jedem Fall selbst zu tragen hat, d.h. also auch dann, wenn das Verfahren letztendlich gewonnen wird.

Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage

Der Streitwert, aus welchem die Anwaltsgebühren abgeleitet werden, bemisst sich aus dem

3-fachen des Bruttogehaltes des Klägers.

Bsp.: Bei einem Verdienst in Höhe von 2.500,- € / Monat beträgt der Streitwert also 7.500,- € und die Gebühren des Anwaltes belaufen sich

  • ohne Abfindungsvergleich auf ca. 1.300,- € sowie
  • im Falle des Zustandekommens eines Abfindungsvergleiches auf ca. 1.800,- €.


Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist hier also sinnvoll und anzuraten. Der jeweilige Deckungsschutz ist in der konkreten Police zu prüfen. Arbeitsrechtsschutz muss in der Regel gesondert vereinbart werden. Rechtsschutz besteht dann für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld. Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.

 
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