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Wann greift der Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers? |
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Wann gilt der Kündigungsschutz?
Es ist - entgegen weit verbreiteter Ansicht - nicht so, dass jeder Arbeitnehmer im Falle der Kündigung Kündigungsschutz genießt!
Erforderlich für die Gültigkeit des Kündigungsschutzes ist, dass:
- der Arbeitnehmer bereits länger als sechs Monate beschäftigt war und
- der Betrieb, bei welchem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, hinischtlich der Anzahl der bei ihm beschäftigten Mitarbeiter unter das Kündigungsschutzgesetz fällt
Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, erfolgt durch das Arbeitsgericht eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung nach den Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes, wobei dessen inhaltliche Ausgestaltung vor allem durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung vorgenommen wurde-
Seit dem 01.01.2004 gilt das Kündigungsschutzgesetz nur noch für Betriebe, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, wobei z.B. Auszubildende nicht mit berücksichtigt werden.
Ist dies nicht der Fall, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht und der Arbeitgeber kann ohne Angabe von Gründen innerhalb der gesetzlich gültigen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Diese Regelung soll insbesondere die Flexibilität von kleinen Betrieben bei Konjunkturschwankungen gewährleisten.
Schutzmöglichkeit des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung - die dreiwöchige Klagefrist
Gilt der Kündigungsschutz, ist gegen eine Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Hierbei muss die Klage in dieser Zeit beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Aufnahme des Kündigungsschutzverfahrens nur noch unter besonderen und schwer zu begründenden Umständen möglich. Die Beachtung der kurzen Klagefrist ist daher einer der wichtigsten Punkte im Falle einer erfolgten Kündigung.
Auch kann es bei Versäumnis der Frist dazu kommen, dass das Arbeitsamt eine Sperrzeit für die diesbezüglichen Ansprüche ausspricht und der Krankenversicherungsschutz verloren geht.
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