| Abfindungsvergleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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Es existieren in der Regel weder arbeitsrechtliche vertragliche noch gesetzliche Regelungen, in denen eine Pflicht zur Zahlung von Abfindungssummen in bestimmter Höhe enthalten ist. Häufig werden Abfindungssumen vereinbart, um einen einvernenehmlichen Abschluss des Arbeitsverhältnisses - die sog. "Aufhebung" des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen.
Da Aufhebungsverträge vom Arbeitsamt ähnlich wie Eigenkündigungen gewertet werden, drohen Sperrfristen bei der BfA. |




