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Anwalts- und Gerichtskosten im Handelsvertreterprozess PDF Print E-mail
Marktwirtschaftliche Hintergrunddaten

Für die vertragsrechtliche Gestaltung eines Handelsvertretervertrages  kann nicht lediglich ein vorformuliertes Formular herangezogen werden.

Sämtliche Gestaltungsprinzipien sowie das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Portfolios der zu vermarktenden Produkte und der handelnden Personen müssen genauestens analysiert werden. Nur auf der Basis einer derart sorgfältigen Aufbereitung kann ein den Anforderungen der Beteiligten und des Marktumfeldes gerecht werdendes Vertragswerk ("win-win"-Situation) zustande kommen.

Bemessung des Gegenstandswertes für Handelsvertreter-Verträge

Die Gebühr des Anwalts für das Entwerfen eines die Rechtsbeziehungen mit seinen Handelsvertretern regelnden Formularvertrages richtet sich gemäß der Rechtsprechung nach dem Dreifachen der Vergütungen, die diese Handelsvertreter von diesem Unternehmen erhalten.

Zur Feststellung der Geschäftsgebühr (in der aktuell gültigen Tabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG) ist daher

die dem Handelsvertreter gewährte Brutto-Vergütung

zugrunde zu legen.  Der entsprechende Wert ist vom Mandanten - unter Vorlage der entsprechenden Nachweise - vorzulegen. Der sich so ergebende Betrag ist mit der gesamten Zeitdauer, auf die der Vertrag abgeschlossen werden soll,  zu multiplizieren. Höchstbetrag ist der dreifache Jahresvertrag, wobei dieser Zeitraum auch für ein unbefristetes Vertragsverhältnis heranzuziehen ist.

Weiter Ausführungen zum anwaltlichen Gebührenrecht

"One contract fits all (countries)"?

Oftmals wird von international tätigen Unternehmen der Wunsch geäußert, zum einfacheren Handling von Vertragsangelegenheiten einen für sämtliche Länder gültigen Formularvertrag für Handelsvertreter zu erstellen.

Es sei an dieser Stelle klar zum Ausdruck gebracht, dass dies nicht möglich ist, da die Besonderheiten von vielen nationalen Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen. Ein Unternehmen mit derartigen rechtlichen Praktiken wird im Ernstfall unangenehme finanzielle Überraschungen erleben.

Gerichtliche Auseinandersetzungen - der Handelsvertreterprozess

Streitpunkte in Handelsvertreterprozessen  sind insbesondere:

    * Abrechnung
    * Buchauszug
    * Bucheinsicht
    * eidesstattliche Versicherung
    * Zahlung rückständiger Provisionen und
    * Ausgleichsanspruch.

Höchst zeit- und ermittlungsaufwändig, da meist zwischen den Parteien strittig, erweist sich hierbei insbesondere die Ermittlungs- und Bemessungsgrundlage für die Bruttovergütung.

Die anwaltliche Vergütung folgt allgemeinen Grundsätzen des anwaltlichen Vergütungsrechts
 
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