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Recht des Handelsvertreters und der Vertragshändler in Deutschland PDF Print E-mail
Handelsvertreter sind einer der wichtigsten Vertriebskanäle für Produkte und Dienstleistungen in Europa, aber auch im außereuropäischen Ausland. Handelsvertreter und Vertragshändler sind wirtschaftlich gesehen Vertriebsmittler  für Produkte und/oder Dienstleistungen, für die auch anderweitige Möglichkeiten der Distribution in Betracht gezogen werden können.

Die vorliegende Darstellung dient der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Handelsvertretern und Unternehmern.

Rechtlicher Handlungsrahmen europaweit weitgehend angeglichen

Das Recht der Handelsvertreter ist innerhalb der Europäischen Union seit 1994 in großem Umfang angeglichen, insbesondere durch Schutzvorschriften zugunsten der Handelsvertreter, wenn diese innerhalb der EU für den Unternehmer tätig wurden, wobei die Rechtswahl unerheblich ist. Vermehrt in den Blickpunkt juristischer Betrachtungen kommt nationales und EU-weites Wettbewerbsrecht. Aus nationaler deutscher Sicht existiert jedoch keine vollständige Regelung, so dass im speziellen Fall auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurückgegriffen werden muss.

Unternehmerische Optionen für Absatzkanäle

Jeder Unternehmer, der attraktive Produkte für den Markt bereit hält, sucht nach effizienten, d.h. effektiven und kostengünstigen Möglichkeiten für die Distribution seiner Waren auf den potentiellen Absatzmärkten. Für diesen Absatz stehen ihm im Wesentlichen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Eigener Vertriebskanal durch eigene Außendienstangestellte in Form von Handelsreisenden oder
  • eigene firmeneigene Vertriebsstützpunkte
  • Groß- oder Einzelhändler (sog. Reseller)
  • Handelsvertreter (sog. Agent)
  • Kommissionäre
  • Handelsmakler
  • Franchising

Über den traditionellen Vertriebsweg des Handelsvertreters (Agent) werden ebenso wie über den Absatzkanal von Händlern (Reseller) nach wie vor beträchtliche Volumina abgesetzt. Die Einschaltung von Kommissionären bzw. Handelsmaklern, für welche spezielle Anforderungen (vor allem bezüglich des Produktes) vorliegen müssen, tritt hingegen eher in den Hintergrund. Eine moderne und noch  selten verwendete Form der Absatzpolitik hingegen stellt das Franchising dar.

Wann ist die Einschaltung eines Handelsvertreters sinnvoll?

Produktpolitische Aspekte und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen entscheiden über die Wahl unter den zur Verfügung stehenden Absatzalternativen. Während der Aufbau und die Unterhaltung eigener Vertriebsaktivitäten durch Personal- und Sachkosten meist sehr kostenintensiv ist, dient die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern in all den Fällen, in welchen das unternehmerische Risiko minimiert werden soll, d.h. vor allem in der Markteintrittsphase oder dann, wenn die hohen Fixkosten eigener Vertriebskanäle mangels eines signifikanten Absatzvolumens nicht getragen werden können oder sollen.

Typische Tätigkeitsformen eines Handelsvertreters

  • Bezirksvertreter mit Kundenschutz für ein bestimmtes Gebiet
  • Alleinvertreter mit exklusivem Vertretungsrecht für einen Bezirk (wird oft Generalvertreter genannt)
  • Untervertreter, der für einen Hauptvertreter tätig wird
  • nebenberuflicher Handelsvertreter, der keinen Anspruch auf Ausgleich hat
  • Einfirmenvertreter (arbeitnehmerähnlicher Handelsvertreter mit weniger als 1.000,- € Vergütung mtl.)
 
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