| Recht des Handelsvertreters und der Vertragshändler in Deutschland |
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Handelsvertreter sind einer der wichtigsten Vertriebskanäle für Produkte und Dienstleistungen in Europa, aber auch im außereuropäischen Ausland. Handelsvertreter und Vertragshändler sind wirtschaftlich gesehen Vertriebsmittler für Produkte und/oder Dienstleistungen, für die auch anderweitige Möglichkeiten der Distribution in Betracht gezogen werden können. Die vorliegende Darstellung dient der Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Handelsvertretern und Unternehmern. Rechtlicher Handlungsrahmen europaweit weitgehend angeglichen Das Recht der Handelsvertreter ist innerhalb der Europäischen Union seit 1994 in großem Umfang angeglichen, insbesondere durch Schutzvorschriften zugunsten der Handelsvertreter, wenn diese innerhalb der EU für den Unternehmer tätig wurden, wobei die Rechtswahl unerheblich ist. Vermehrt in den Blickpunkt juristischer Betrachtungen kommt nationales und EU-weites Wettbewerbsrecht. Aus nationaler deutscher Sicht existiert jedoch keine vollständige Regelung, so dass im speziellen Fall auf eine umfangreiche Rechtsprechung zurückgegriffen werden muss. Unternehmerische Optionen für Absatzkanäle Jeder Unternehmer, der attraktive Produkte für den Markt bereit hält, sucht nach effizienten, d.h. effektiven und kostengünstigen Möglichkeiten für die Distribution seiner Waren auf den potentiellen Absatzmärkten. Für diesen Absatz stehen ihm im Wesentlichen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Über den traditionellen Vertriebsweg des Handelsvertreters (Agent) werden ebenso wie über den Absatzkanal von Händlern (Reseller) nach wie vor beträchtliche Volumina abgesetzt. Die Einschaltung von Kommissionären bzw. Handelsmaklern, für welche spezielle Anforderungen (vor allem bezüglich des Produktes) vorliegen müssen, tritt hingegen eher in den Hintergrund. Eine moderne und noch selten verwendete Form der Absatzpolitik hingegen stellt das Franchising dar.
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