Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot    

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stellt einen erheblichen Vertrauensbruch dar, der Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche begründet und kann auch zur außerordentlichen Kündigung des bestehenden Handelsvertretervertrags führen.

Rechtliches Vorgehen bei Wettbewerbsverstößen des Handelsvertreters:

Da dem Unternehmer gravierende wirtschaftliche Schäden entstehen, kann er gegen den Verstoß mit folgenden Maßnahmen vorgehen:

  • der Unternehmer kann gegen den Handelsvertreter gerichtlich vorgehen und
  • neben Schadensersatz auch auf Unterlassung klagen, und
  • sogar per einstweiliger Verfügung das rechtswidrigen Verhalten vom Gericht kurzfristig untersagen lassen.

Ein Verstoß gegen das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann dazu führen, dass der Handelsvertreter für die Dauer und Auswirkung des Verstoßes den Anspruch auf die Karenzentschädigung verliert.

Um dem Handelsvertreter die abschreckenden Sanktionsfolgen klar vor Augen zu führen, empfiehlt es sich für die Praxis von den Möglichkeiten einer Rückzahlungsklausel und einer Vertragsstrafe Gebrauch zu machen.

 

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