Die häufigsten Streitpunkte zwischen Handelsvertreter und Unternehmen

Immer wieder werden im bereits eingetretenen Konfliktfall eigengestrickte Verträge vorgelegt, die leider nicht einmal den operativen rechtlichen Mindestanforderungen gerecht werden und letztlich im Streitfall nichts Wert sind, wobei solche Konstrukte sogar im nachfolgenden Handelsvertreterprozess zusätzliche rechtliche Komplikationen mit höherem Kosten- und Zeitaufwand aufwerfen.

Typische Streitfälle in der Vertragsbeziehung mit Handelsvertretern

fokussieren sich zumeist auf Provisions- bzw. Ausgleichszahlungen, beispielsweise bei der Mitwirkung bei Handelsvertreterprojekten:

  • Rückerstattung von Provisionen anlässlich von Projekten, die nicht zum Auftrag geführt haben (Storno-Szenarien),
  • in denen die Provisionspflicht durch Nachakquisition von Eigenpersonal des Unternehmens umgangen wird, oder
  • bei denen eine Zahlung durch den Kunden nicht erfolgte (fehlende Liquidation), sowie

auf den Umfang der erlaubten Tätigkeit des Handelsvertreters, d.h.

  • der Wirksamkeit und Umfang eines Wettbewerbsverbotes während der Vertragslaufzeit sowie nachvertraglich.

 

 

 

 

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