| Geltendmachung überfälliger ausstehender Forderungen |
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Nachfolgend erhalten Sie wichtige rechtliche Information über das richtige Verhalten im Umgang mit säumigen Schuldnern und das richtige rechtliche Vorgehen zur Liquidierung von Forderungen.
Realisierung von ausstehenden Forderungen Die anhaltend schlechte Zahlungsmoral treibt den Schuldenstand von Firmen und Privatleuten in neue Dimensionen. Ca 32.000 gewerbliche Unternehmen sowie 110.000 Privatpersonen müssen im Jahre 2010 Insolvenz anmelden. Die offenen Forderungen der Gläubiger werden sich auf einen Betrag bis zu 70 Millarden Euro belaufen. Bereits lange im Vorfeld zu einer gerichtlichen Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit kommt es zu Zahlungsverweigerungen, anlässlich derer ausstehende Forderungen nur realisiert werden können, wenn die Rechtsverfolgung konsequent wahrgenommen und fachgerecht durchgeführt wird. Insbesondere für Firmen hat darüber hinaus eine nachhaltige Optimierung des Cash-Managements im Sinne einer generellen Verbesserung des Forderungsmanagements oberste Priorität für eine solide Liquidität.
Das weitere Verhalten der Schuldner ist jedoch höchst unterschiedlich und hängt mit der individuellen Situation sowie den branchenbedingten Rahmenbedingungen ab, so dass hier keine zeitlichen Aussagen getroffen werden können. Der Gläubiger sollte bei Nichtzahlung des Schuldners nicht zögern, konsequent seine Rechte konsequent durchzusetzen.
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