Menu Content/Inhalt
Geltendmachung überfälliger ausstehender Forderungen PDF Print E-mail

 Nachfolgend erhalten Sie wichtige rechtliche Information über das richtige Verhalten im Umgang mit säumigen Schuldnern und das richtige rechtliche Vorgehen zur Liquidierung von Forderungen. 

Realisierung von ausstehenden Forderungen

Die anhaltend schlechte Zahlungsmoral treibt den Schuldenstand von Firmen und Privatleuten in neue Dimensionen.

Ca 32.000 gewerbliche Unternehmen sowie 110.000 Privatpersonen müssen im Jahre 2010 Insolvenz anmelden. Die offenen Forderungen der Gläubiger werden sich auf einen Betrag bis zu 70 Millarden Euro belaufen.

Bereits lange im Vorfeld zu einer gerichtlichen Anmeldung der Zahlungsunfähigkeit kommt es zu Zahlungsverweigerungen, anlässlich derer ausstehende Forderungen nur realisiert werden können, wenn die Rechtsverfolgung konsequent wahrgenommen und fachgerecht durchgeführt wird.

Falls Sie ihre Forderung nicht realisieren können, lassen Sie sich durch eine auf Mahn- und Inkassosachen spezialisierte Anwaltskanzlei über die Möglichkeiten der Geltendmachung und Realisierung Ihrer konkreten Forderung beraten.

Insbesondere für Firmen hat darüber hinaus eine nachhaltige Optimierung des Cash-Managements im Sinne einer generellen Verbesserung des Forderungsmanagements oberste Priorität für eine solide Liquidität.


Mit welchem zeitlichen Rahmen muss bei der Forderungsrealisierung gerechnet werden?

Ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben kann nach dem Erhalt sämtlicher Informationen kurzfristig erstellt werden. Dem Schuldner wird hierin in der Regel eine Frist zur Zahlung innerhalb von einigen Tagen gesetzt.

Das weitere Verhalten der Schuldner ist jedoch höchst unterschiedlich und hängt mit der individuellen Situation sowie den branchenbedingten Rahmenbedingungen ab, so dass hier keine zeitlichen Aussagen getroffen werden können. Der Gläubiger sollte bei Nichtzahlung des Schuldners nicht zögern, konsequent seine Rechte konsequent durchzusetzen.

Im Fall eines notwendigen gerichtlichen Mahnverfahrens ist üblicherweise mit einem zeitlichen Rahmen von ca. 1 bis 2 Monaten bis zur Zustellung des Mahnbescheides zu rechnen.

Ein gerichtliches Verfahren nimmt je nach Arbeitsbelastung und zuständigem Gericht in einfach gelagerten Fällen (ohne Beweiserhebung) im Durchschnitt ca. 3 bis 5 Monate in Anspruch. In schwierigeren Fällen, in welchen der Schuldner rechtliche Einwendungen erhebt mit eventuell notwendiger Beweiserhebung ist jedoch mit deutlich längeren Verfahrenslaufzeiten zu rechnen.




 


 
designed by www.madeyourweb.com