| Ehescheidung |
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Einvernehmliche Ehescheidung Eine einverständliche Scheidung wird mittlerweile in zwei Drittel aller Fälle gewählt, denn sie bietet für die Beteiligten ausschließlich Vorteile. Eine solche einvernehmliche Ehescheidung kann nach einjähriger Trennungszeit erfolgen, wenn sich die Eheleute endgültig trennen wollen und sich über die Ehefolgen einig sind, so dass lediglich ein Anwalt einschaltet werden muss, was natürlich die Kosten maßgeblich positiv beeinflusst. Sofern sämtliche notwendigen Daten und Urkunden vorliegen und die Auskünfte von den Versorgungsträgern zügig eingeholt und vorgelegt werden, kann die einvernehmliche Ehescheidung vor dem Familiengericht des Amtsgerichts München in drei bis vier Monaten erfolgen.
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