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BUZ als Zusatzversicherung zu anderen Versicherungen PDF Print E-mail
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde über lange Zeit ausschließlich als Zusatzversicherung zu einer auf Tod und/oder Erleben abgeschlossenen Hauptversicherung vereinbart. In dieser Form bildet sie mit der Lebensversicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist, eine Einheit. Dies hat die Konsequenz, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht ohne den Hauptvertrag fortgesetzt werden kann. Nach wie vor ist die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ein Schlüsselprodukt der Versicherungswirtschaft, das zudem den Verbrauchern einen preisgünstigeren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet.

Die vorliegenden Darlegungen ergänzen die auf dieser Website bereits erfolgte Darstellung der Berufsunfähigkeits-Einzelversicherung (BUV). Sämtliche Grundsätze gelten hier ebenfalls.

Verhältnis zur Hauptversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden häufig zu folgenden Hauptversicherungen zusätzlich abgeschlossen:
  • Risikoversicherung
  • Lebensversicherung - Hier wird Berufsunfähigkeit mit dem Hinterbliebenen-Schutz kombiniert, denn die Risiko-Lebensversicherung hebt auf den Todesfall des Versicherten ab (beispielsweise um Kinder oder einen Lebenspartner abzusichern)
  • Rentenversicherung mit Todesfallleistung (ausgenommen sind die vermögensbildenden Lebensversicherungen)
Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist  (Hauptversicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet - bei Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten Rentenbeginn - erlischt auch die Zusatzversicherung.

Kündigung der Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung, für die laufende Beiträge zu zahlen sind, können Sie separat kündigen.

In den letzten vertragich vereinbarten Versicherungsjahren vor Ablauf der Hauptversicherung (bei Rentenversicherungen in den letzten Jahren vor dem vereinbarten Rentenbeginn) kann die Zusatzversicherung jedoch nicht mehr separat, sondern nur zusammen mit der Hauptversicherung gekündigt werden. Einen Rückkaufswert aus der Zusatzversicherung - soweit vorhanden - erhalten Sie nur, wenn Sie die Zusatzversicherung zusammen mit der Hauptversicherung kündigen. Der Rückkaufswert mindert sich um einen Abzug bestimmter Höhe sowie um rückständige Beiträge.

Eine Zusatzversicherung, für die keine Beiträge mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Zusatzversicherung, Zusatzversicherung gegen Einmalbeitrag), können Sie nur zusammen mit der Hauptversicherung kündigen.

Umwandlung in beitragsfreie Versicherung

Die Zusatzversicherung kann man nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln, und zwar nur dann, wenn die beitragsfreie Mindestrente, die in der Police festgelegt wird, erreicht wird. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfähigkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversicherung wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung nicht verändert.

Der aus der Zusatzversicherung für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug in vereinbarter Höhe sowie um rückständige Beiträge. Wird die Mindestrente nicht erreicht, wird dieser Betrag zur Erhöhung der beitragsfreien Leistung der Hauptversicherung verwendet..

Leistungen des Versicherers

Im Rahmen der BUZ  können bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • die Beitragsbefreiung oder die
  • Beitragsbefreiung plus Auszahlung einer Rente
vereinbart werden.

Vereinbarung der Beitragsbefreiung

Für beide Versicherungen müssen keine Beiträge mehr bezahlt werden. Die Versicherungen bleiben mit der vereinbarten Versicherungssumme bestehen. Die Beitragsfreiheit gilt für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit.

Vereinbarung der Beitragsbefreiung plus Rentenzahlung

Es ist hier zusätzlich zur Beitragsbefreiung eine Berufsunfähigkeitsrente zur Zahlung fällig, die bei der Kapitallebensversicherung als Hauptversicherung auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme jährlich begrenzt ist. Im Falle der privaten Rentenversicherung als Hauptversicherung wird die Höhe der BU-Rente von der vereinbarten Altersrente abhängig gemacht.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Soweit in den BUZ-Bedingungen nichts Anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung sinngemäß Anwendung.
 
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