| Wer benötigt eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung? |
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In welchen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Pro Jahr sind es rund 300.000 Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden. Jeden Zehnten trifft es vor dem 40. Lebensjahr. Von den gesetzlichen Rentenkassen können sie nicht mehr viel erwarten, denn seit dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft, stattdessen gibt es jetzt nur noch Erwerbsminderungsrente. Berufsunfähigkeit (BU) ist seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr gesetzlich versichert. Bei bestimmter Erwerbsunfähigkeit (BU) - jetzt Erwerbsminderung (EM) - tritt eine Erwerbsminderungs-Rente in Kraft. In den wenigsten Fällen ist die Ursache für die Berufsunfähigkeit ein Unfall. Zu den häufigsten Ursachen zählen Erkrankungen des Bewegungsapparates (orthopädische Beschwerden wie z.B. Bandscheibenvorfall), psychische und nervliche Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt), bösartige Tumor-Erkrankungen sowie innere Krankheiten. Die Versicherung der Berufsunfähigkeit stellt daher eine der wichtigsten Versicherungen für Personen dar, die über kein Vermögen verfügen. Dennoch sind lediglich ca. 10 Prozent der Bevölkerung gegen dieses Risiko versichert. Die Bedeutung dieser Versicherungssparte wird im Zuge der aktuellen Rentenversicherungsumstrukturierung und wegen der sozialrechtlichen Weichenstellungen des Gesetzgebers weiter zunehmen. Formen der Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann
Die Versicherungsbedingungen BUV / BUZ (das so genannte "Kleingedruckte") Es gelten in Deutschland keine einheitlichen Musterversicherungsbedingungen. Jedes Versicherungsunternehmen kann nunmehr eigene Bedingungen anbieten, da wegen der 1994 erfolgten EG-weiten Deregulierung des Versicherungsmarktes eine Vorabgenehmigung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch das Bundesamt für Versicherungswesen entfallen ist. Der Verbraucher sieht sich daher einer Vielzahl von Tarifen, Bedingungen und Preisen konfrontiert. Die Versicherungen werben mit bis zu 50 - teilweise schwer nachzuvollziehbaren - Verbesserungen gegenüber dem Standardschutzpaket. Im Leistungsfall ist der Inhalt dieser Versicherungsbedingungen daher äußerst wichtig. Häufigste Problemfälle in der Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähig ist, wer voraussichtlich auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben und auch nach entsprechender Umschulung keine vergleichbare Tätigkeit mehr aufnehmen kann. Vor diesem Hintergrund sind auch die Problemfälle im Leistungsfall zu sehen:
Verjährung Die Rechtsprechung hat beide Formen der Versicherung der Lebensversicherung unterstellt. Die Ansprüche verjähren daher im Falle der Nichtgeltendmachung von Ansprüchen oder im Verzögerungsfall bei ungelösten Meinungsverschiedenheiten nach fünf Jahren. Kurze sechsmonatige Frist zur Klageerhebung nach Ablehnung der Leistung Sofern der Versicherung die Leistung abschließend und endgültig verweigert und eine Rechtsfolgenbelehrung erteilt hat, muss innerhalb von sechs Monaten vor dem zuständigen Gericht Klage eingereicht werden, um die Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Die Frist läuft jedoch erst, wenn die Versicherung anlässlich der Leistungsablehnung klar und eindeutig auf deren Ablauf und Folgen hingewiesen hat. Eine erhebliche Anzahl strittiger Versicherungsfälle wird vor dem Gericht ausgetragen Die Versicherungen sind bestrebt, im Leistungsfall jegliche Möglichkeit der Leistungsrestriktion wahrzunehmen. Von ca. 10 Mio. Verträgen gegen Berufsunfähigkeit werden nur ca. 100.000 laufende Leistungsfälle bedient, Die Gesamtleistung an Versicherungsbeiträgen in Höhe von 1,25 Mrd. DM stand einer im Verhältnis nur kleinen Rentenleistung gegenüber (Quelle GDV/1999). Da es bei der Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente für die Versicherungen nicht selten um die Zahlung von mehreren hunderttausend Euro geht, versuchen manche Versicherungen, möglichst lange die Zahlung zu verhindern. Die Zahlungen erfolgen häufig erst nach jahrelangem Gutachter- und Rechtsstreit. Bestimmte - in der anwaltlichen Praxis immer wieder auftretende - Versicherer lassen sich in jedem zehnten Schadenfall verklagen. Insgesamt landen von den o.g. 100.000 Leistungsfällen mindestens 1.800 Fälle vor Gericht. Um die Waffengleichheit im Verhältnis zu den äußerst spezialisierten Versicherern zu wahren, ist dem Versicherten bereits auch nur beim ersten Anzeichen der Leistungsverweigerung des Versicherungsunternehmens anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der hohen Kosten für Gutachten und wegen des oftmals hohen Streitwertes bei einem Rechtsstreit ist die Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung äußerst empfehlenswert. |




