| Private Krankenkostenversicherungen |
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Selbständige, Beamte sowie Arbeitnehmer ab einer bestimmten Einkommenshöhe können sich privat versichern. Private Krankenversicherung Diese Versicherungsart gewinnt aufgrund der trotz Gesundheitsreformen beständig anwachsenden Beiträge und gleichzeitig niedrigeren Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung an Bedeutung. Eine Absicherung ist möglich für
Streitpunkte in der Krankenversicherung Im Streitfall geht es oft um die
Leistungsverweigerungen gibt es oft wegen der aus Sicht der Versicherer nicht gegebenen "medizinischen Notwendigkeit" der Heilbehandlung. Eine Behandlungsmaßnahme ist dann als notwendig anzusehen, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Der Versicherungsnehmer ist für die medizinische Notwendigkeit beweispflichtig und kann diesen Beweis in aller Regel nur durch die Einholung eines neutralen Sachverständigen führen. Streit um die Eintrittspflicht des Versicherers gibt es außerdem häufig bei psychotherapeutischen und psychoanalytischen Behandlungen. Es empfiehlt sich für die Versicherungsnehmer in diesen Fällen, eine vorherige schriftliche Leistungszusage einzuholen. Freiwillige Kranken- (Zusatz) versicherung Sie ist eine so genannte Teilversicherung. Gesetzlich Versicherte können sich eine Verbesserung ihres Versicherungsschutzes dadurch einkaufen, dass Sie eine freiwillige Zusatzversicherung zur Erweiterung Ihres Krankenschutzes abschließen. Der Umfang des Zusatzpaketes richtet sich nach den möglichen versicherten Leistungen: ambulant, stationär, Zahnarzt, Tagegeld, Pflegegeld, Kur. Leistungsverweigerungen bei der Zusatzversicherung gibt es immer wieder bei zahnärztlichen Abrechnungen, die die Zusatzversicherungen in ihrer Höhe oft nicht anerkennen. Bestimmte Versicherer bestehen auf dem Ersatz nur "medizinisch notwendiger" Zahnbehandlung, d.h. fortschrittliche und hochqualitative Behandlungsmethoden wie z.B. Implantate, Verblendungen und viele andere mehr werden nicht erstattet. Hierbei orientiert sich die private Zusatzversicherung an der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und zahlt häufig erst, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten erstattet hat. Letztlich bedeutet dies, dass der Versicherte aus dem Abschluss einer solchen Versicherung keinen Vorteil hat, da er auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen verbleibt und lediglich dem Arzt ein privates, d.h. in der Regel ein 2,3-fach höheres Behandlungshonorar erstatten muss. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass Zahnärzte den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bei aufwendigen und schwierigen Verhältnissen überschreiten werden. Versicherte sollten bei der privaten Krankenzusatzversicherung beachten, dass unter Umständen Summenbegrenzungen für den maximalen Erstattungsbetrag in den ersten Jahren im Versicherungsvertrag festgelegt sind. Gelegentlich wird die vom Versicherungsnehmer erwartete Leistungshöhe erst nach einer gewissen Vertragslaufzeit erreicht. Nach dem Ablauf der Mindestdauer (ca. 1 bis 3 Jahren) kann eine derartige Versicherung jedes Jahr gekündigt werden. Auslandskrankenversicherung Für gesetzlich Krankenversicherte kann der Auslandsurlaub zu einem finanziellen Risiko werden, wenn sie während des Urlaubs einen schweren Unfall bzw. eine schlimme Krankheit erleiden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen die Behandlungskosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, was leider noch nicht einmal bei allen europäischen Ländern der Fall ist. Aber auch selbst, wenn dies der Fall sein sollte, werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause von den gesetzlichen Krankenkassen generell nicht getragen. Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung Diese Versicherung stellt eine krankheitsbedingte Verdienstausfallabsicherung dar, welche notwendig ist für alle Versicherungsnehmer, die auf laufende Einnahmen dringend angewiesen sind. Nur Arbeitnehmer und Selbständige mit regelmäßigem Einkünften aus beruflicher Tätigkeit können versichert werden. Bei Aufgabe einer derartigen Tätigkeit kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen. Bei der Ausübung einer Tätigkeit während der Krankheit können allenfalls Arbeitsversuche oder gelegentliche formelle Tätigkeiten ausgeübt werden, was dem Versicherer unter Angabe der Gründe für solche Tätigkeiten mitgeteilt werden sollte. Krankenhaustagegeld kann nur gewährt werden, wenn sich der Versicherungsnehmer im Krankenhaus befindet. Für die Tage einer "vorübergehenden Entlassung" im Einverständnis bzw. auf Veranlassung des Arztes kann daher keine Versicherungsdeckung verlangt werden. Ein Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit schließt den Anspruch auf Krankentagegeld nicht in jedem Fall aus, sondern nur dann, wenn der Rentenbezug als Beendigungsgrund in den Bedingungen des Krankentagegeldversicherers vorgesehen ist. Die Versicherungsbedingungen sind also gründlich zu prüfen. |




