| Private Haftpflichtversicherung - rechtliche Aspekte |
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Alltägliche Risiken mit Schadensersatzansprüchen von Dritten Die Privathaftpflichtversicherung ist für den privaten Versicherungsnehmer eine sehr wichtige Versicherung und relativ preiswert zu haben. Es gibt im privaten Alltag die vielfältigsten Schadenmöglichkeiten :
Für sämtliche dieser Schäden ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Verursacher grundsätzlich voll mit seinem privaten Vermögen haftbar: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet." Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung Die private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Verpflichtungen, falls Ansprüche berechtigt gestellt werden, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wer ist versichert? Neben dem Versicherungsnehmer ist dessen Ehegatte / Ehegatten sowie die Kinder versichert, solange diese in Schulausbildung stehen. Insbesondere die Haftung für Schäden durch Kinder sind wichtig. Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind, haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. Hier haften die Personen, die das Kind zu beaufsichtigen haben (in aller Regel also die Eltern). Hier gilt eine Haftung jedoch nur, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Eine Aufsichtspflicht besteht bei Kindern im Alter zwischen 7 und 18 Jahren nicht mehr. Diese können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden, wenn "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Schadenfall fehlte". Der Versicherungsschutz umfasst in aller Regel:
Es ist regelmäßig/in der Regel Folgendes ausgeschlossen:
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